Eingestellt als Kassierer?

4 Antworten

Grundsätzlich muß man nur die Tätigkeiten durchführen, die im Arbeitsvetrag genannt sind - meist enthalten Arbeitsverträge Klauseln, die auch das Recht des ArbG beinhalten, den Mitarbeitern mit anderen Arbeiten zu beschäftigen - diesem sind gewisse Grenzen gesetzt.

Das Einräumen von Waren dürfte aber für eine Kassiererin zumutbar sein und gehört im Grunde weitgehend auch zur Tätigkeit...

ne, hier wird verräumt was verräumt werden muss solange man nicht an der Kasse gebraucht wird.

Das kommt sehr auf den Betrieb, die Personaldecke und die anfallende Arbeit (beim Räumen UND Kassieren) an. Erstaunlicherweise ist es meist hilfreicher, Kollegen oder Vorgesetzte zu fragen, statt Leute in einem Forum, die nicht mal wissen, wo du arbeitest...