Eine Freundin hat bei EIS.de was bestellt und zurück geschickt... wollen aber trotzdem Geld haben. jetzt kam die 3. Mahnung + Anzeige. Was kann man machen?

2 Antworten

Anzeige ? Macht keinen Sinn, eine Anzeige wäre nur bei Betrug relevant.

Bei Einkäufen über das Internet hat man in aller Regel das Recht auf Rücktritt, 14 Tage ab dem Eintreffen der Ware in deinem Fall.
In dem Zeitraum muss man dem Geschäft sagen dass man vom Kauf zurücktritt, bei den professionellen Anbietern geht das online per Klick (Amazon z.B.).

Es reicht auch aus das Paket nachweislich in den 14 Tagen zurück zu senden, du brauchst dafür aber einen Beleg der Post.

Wenn eines der beiden Dinge gemacht wurde dann ist der Rücktritt rechtlich vermutlich einwandfrei.
Dann würde ich dem Geschäft nochmal klar sagen dass man vom Kauf fristgerecht zurückgetreten ist.
Wenn hier was gepatzt wurde würde ich mich bei denen telefonisch melden, wobei es vermutlich schon spät für eine Einigung ist.


Jetzt im Fall der Fälle:
Es gibt nur einen wichtigen Brief, das ist der vom Gericht.
Wenn sie vom Gericht einen Brief erhält zur Exekution, den MUSS sie beantworten sonst wird das Geld gepfändet auf ihre Kosten. Hier muss man auch schnell reagieren.

Je nach Betrag würde ich zu einem Anwalt raten ab dem Zeitpunkt wenn der Brief vom Gericht kommt.


Niki2806 
Fragesteller
 10.04.2017, 20:44

@KronkyKlink hab das geschrieben: 

Da ich das Paket innerhalb 14 Tage zurückgesendet habe, bin ich vom Kaufvertrag zurücktreten! 

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KonkyKink  10.04.2017, 20:46
@Niki2806

Insofern du das beweisen kannst. 
Also ein Beleg der Post wäre hier gut.
Ansonsten würde ich jetzt zu einem Trick raten ;)

Ruf gleich morgen bei der Hotline an und frag nach ob deine Rücksendung vom x.x. angekommen ist.
Bitte darum dir das kurz per mail oder brief zu bestätigen.
Zeichne das Gespräch auf

Sonst steht Aussage gegen Aussage wenn du keine Beweise hast.

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An der Hotline klären


Niki2806 
Fragesteller
 10.04.2017, 20:35

Hab mit denen per Mail geschrieben und der dann so: Ihre Rücksendung haben wir erhalten und in dem laufenden Inkassovorgang verrechnet.

Durch die Auslieferung und Rücklastschrift sind unserem Unternehmen weitere Kosten entstanden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen... Was soll ich machen?

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KonkyKink  10.04.2017, 20:49
@Niki2806

Klingt nach einer illegalen Masche für mich.

Es ist EU-weit sehr einfach gelöst, du bist im recht nehme ich an.
Bei einer Rücksendung musst du lediglich die Kosten der Lieferung von DIR zur Firma tragen (in vielen Fällen übernimmt das Unternehmen auch das, Amazon z.B.)

Die Kosten für deren Lieferung musst du nicht tragen, auch sonstige Kosten nicht insofern du die Ware nicht beschädigt hast.
Das auspacken oder testen der Ware ist aber dennoch erlaubt.

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Die Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus § 357 BGB: Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, sind er und der Unternehmer nicht mehr an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen gebunden, so dass kein wirksamer Vertrag zustande kommt.

Die empfangenen Leistungen (Ware und Kaufpreis) sind spätestens 14 Tage nach Zugang des Widerrufs zurückzugewähren. Bei einem Verbrauchsgüterkauf hat der Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht an der Rückzahlung, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat.

Der Verbraucher trägt unabhängig vom Warenwert (nur) die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.[9] Die vor dem 13. Juni 2014 geltende 40 €-Klausel nach § 357 Abs. 2 BGB a.F.[10] wurde abgeschafft. Der Unternehmer kann sich jedoch in seinen AGB bereit erklären, die Rücksendekosten zu tragen. Sind die Waren zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden (beispielsweise Möbel oder große Haushaltsgeräte), ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen (§ 357 Abs. 6 BGB).

Hat der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß und umfassend über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2 belehrt (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB), kann er Wertersatz vom Verbraucher verlangen, wenn an der Ware ein Wertverlust eingetreten ist. Dafür muss das Verbraucherverhalten über das zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren Notwendige hinausgegangen sein (§ 357 Abs. 7 BGB). Zu Hause darf der Verbraucher jedoch alles tun, um zu testen, ob die Ware passt und funktioniert, er darf z.B. Packungen aufreißen, gelieferte Möbel zusammenbauen oder Hardware an seinen Computer anschließen. Das gilt auch dann, wenn die Ware durch das Prüfen für den Unternehmer praktisch unbrauchbar wird, weil er sie in diesem Zustand nicht mehr als neuwertig weiterverkaufen kann.[11][12]

Der Verbraucher darf die Ware aber nicht über das zur Warenprüfung hinausgehende Maß benutzen oder beschädigen, so dass sie für den Unternehmer nur noch mit Preisabschlägen oder gar nicht mehr verkäuflich ist.[13]

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2009 eine generelle Wertersatzpflicht abgelehnt.[14][15]

Da der Anspruch auf Wertersatz für den Unternehmer praktisch schwer durchsetzbar ist, sind entsprechende Verluste regelmäßig von vornherein in den Preis der Waren einkalkuliert.[16]

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Uhr123456  03.04.2021, 02:26
@Niki2806

Inkasso? Dann hat Eis.de deine "Schuld" an ein Inkasso verkauft, das heißt du ganz ALLE Briefe/Meldungen von der Inkasso Firma ignorieren, nur wenn eine Mahnung direkt von Eis.de kommt musst du auf diese eingehen. Inkassofirmen versuchen dich mit Betrug der leider in Deutschland so ne Grauzone ist, um dein Geld zu verarschen. Du musst NUR die Versandkosten evt aus eigener Tasche zahlen und dieser Betrag darf sich auch NICHT erhöhen sofern du nicht bereits eine Mahnung DIREKT von Eis.de (nicht dem Inkassounternehmen das diese "vertritt") bekommen hast und statt daraufhin Einspruch zu erheben es ablaufen lassen hast. Dafür hast du oft 14 Tage oder so daher lass dich nicht von den Briefen der Inkassofirma die behaupten in 24 Stunden den Schuldbetrag vervielfachen zu dürfen. Ignoriere ALLES was nicht direkt vom Gläubiger oder Gericht kommt. Die Inkassofirma wird dich wohl auch mit zahlreichen erpresserischen Anrufen plagen sofern sie deine Nummer haben.

Lass dich nicht verarschen! (Ich weiß ewig alt her aber falls wer das hier ließt, es gilt für alle Inkassofirmen, sie alle haben keinerlei besondere Befugnisse als ein Durschnittbürger dem der Gläubiger sagt "hier kümmer dich mal darum", der Gläubiger muss sich immer selber darum kümmern. IMMER.

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