Eine Frage zu Gerichtsverhandlung die öffentliche zugänglich sind?

5 Antworten

Es nennt sich "Zuschauer" und daraus ergibt sich schon, dass man sich nicht zu Wort melden darf.

Der Zuschauer ist da um den Prozess mit verfolgen zu können, aber hat in diesen keinen Eingriff.

Er darf dazu nichts Beitragen weil er nichts mit der Verhandlung zu tun hat.

Äußerungen sind nicht erwünscht. Dies kann zum sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal nach sich ziehen.

Nein natürlich nicht. Man wird als Beteiligter am Gerichtsprozess aufgerufen, wenn man etwas zu sagen hat bzw. man bittet darum. Und Zuschauer sind überhaupt nicht beteiligt.

Warum, wenn der vorsitzende Richter nicht das Wort erlaubt.

Wenn einer stört im Zuschauersaal bekommt er die Auflage den Saal zu verlassen und/oder bekommt ein Bußgeld.

nein.