Ein Freund hilft mir beim Bau eines Schuppen. Ist das Schwarzarbeit?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Familie, Freunde und Bekannte einem bei Arbeiten helfen, ist das keine Schwarzarbeit, sondern ein Freundschaftsdienst!

Schwarzarbeit ist so definiert:

„Allgemein formuliert liegt Schwarzarbeit dann vor, wenn eine Leistung gegen Entgelt erbracht wurde, ohne dass diese bei einer Behörde oder Versicherung angemeldet wurde. Schwarzarbeit erfolgt daher ohne gültigen Arbeitsvertrag und die Bezahlung erfolgt meist in bar.“
[Quelle: https://www.gehaltsvergleich.com/news/schwarzarbeit-was-erlaubt-ist-und-was-nicht]

Bitte deinen Nachbarn erstmal darum mit dem Fotografieren aufzuhören und die Fotos zu löschen, ansonsten besteht noch die Möglichkeit das bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Das unerlaubte Aufnehmen und Fotografieren verstößt gegen die DSGVO und ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Verdacht damit eine eine andere Ordnungswidrigkeit zu dokumentieren reicht nicht aus, um derartig in das Persönlichkeitsrecht eines anderen Menschen einzugreifen!

Dazu gibt es bereits Vergleichsurteile, bei denen sogar wirklich eine Ordnungswidrigkeit dokumentiert wurde, was in eurem Fall ja überhaupt nicht vorliegt!

VG :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

tinalisatina  02.08.2020, 18:48
Das unerlaubte Aufnehmen und Fotografieren verstößt gegen die DSGVO und ist eine Ordnungswidrigkeit. 

Wie kommst Du denn darauf? Die Urteile zeigst Du uns bitte.

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WolfishChaos  02.08.2020, 19:25
@tinalisatina

Je nach Art des Verstoßes gegen die DSGVO stellt dies eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar:

„Die derzeit noch aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes befasst sich in den §§ 43, 44 mit den Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz je nach Ausgestaltung zur Folge haben kann. Wichtig ist dabei, dass nicht jeder Verstoß gegen den Datenschutz ins Strafrecht hineinfällt. Unterschieden wird nämlich zwischen Ordnungswidrigkeiten (§ 43 BDSG) und Straftaten (§ 44 BDSG). Die Paragraphen enthalten jeweils einen umfassenden Katalog von entsprechend sanktionierten Verstößen.“
[Quelle: https://www.datenschutz.org/verstoss/]

Und hier ein Fallbeispiel:

„Ein wachsamer Bürger fotografierte mehrfach heimlich den Eigentümer eines Hundes, während er sein Haustier in einem Naturschutzgebiet nicht angeleint laufen ließ. Der Hundehalter war hiermit nicht einverstanden. [...]
Das Landgericht Bonn (Urteil vom 07. Januar 2015, Az. 5 S 47/14) [...] [entschied, dass der Fotograf] nicht berechtigt [war], den Hundehalter zu fotografieren. Das Gericht bejahte dabei eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. [...]
Dem beklagten Fotografen stand es frei, die Anzeige auch ohne eine Dokumentation zu tätigen. [...]
Schließlich war das Fotografieren im Hinblick auf den Nachweis einer Ordnungswidrigkeit nicht angemessen. Hierbei war für das Landgericht Bonn beachtlich, dass der Eigentümer des Hundes mehrfach ohne sein Wissen fotografiert wurde. Hierdurch griff der Fotograf erheblich in die Sozialsphäre des Hundehalters ein.
Fazit:
Privatpersonen dürfen von anderen nicht heimlich Fotos anfertigen, um Ordnungswidrigkeiten zu dokumentieren.“
[Quelle: https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/8299-wachsamer-buerger-oder-denunziant-duerfen-privatpersonen-personen-fotografieren-um-ordnungswidrigkeiten-nachzuweisen.html]

VG :)

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WolfishChaos  03.08.2020, 09:45
@tinalisatina

Doch hat er!

„ein Nachbar [hat sich] eingemischt [...] 
Er habe meinen Freund in meinen Garten sogar mehrmals fotografiert.“

Der Fragesteller gibt hier anscheinend die Aussage des Nachbars wieder und nicht seine Beobachtung!

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tinalisatina  03.08.2020, 14:34
@WolfishChaos

Hab mir da Urteil und die Kommentare angeschaut Ist schon komisch, wie Richter da manchmal argumentieren. Das Gesetz gibt das auf jeden Fall nicht per se her. Andere Personen zu fotografieren ist schlichtweg nicht verboten.

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WolfishChaos  03.08.2020, 15:29
@tinalisatina

Das Fotografieren anderer Personen ist zu privaten Zwecken (wenn man zB. Bilder für sein Fotoalbum macht und da ein Fremder im Hintergrund vorbeiläuft) erlaubt, nicht aber zur Dokumentation!

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Nein. Dein Freund darf dir Privat so viel helfen wie er will. solange kein Geld fliesst. Der Nachbar hat sich übrigens durch unerlaubtes Fotografieren von Personen strafbar gemacht.


tinalisatina  02.08.2020, 18:49
Der Nachbar hat sich übrigens durch unerlaubtes Fotografieren von Personen strafbar gemacht.

Wo,. bitte, ist das strafbar?

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Halbammi  02.08.2020, 22:21
@tinalisatina

Das Fotografieren einzelner Personen gegen deren Willen ist nicht erlaubt. §201 StGB

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Halbammi  03.08.2020, 09:17
@tinalisatina
Aua, lass Du mal den Unterschied von "Wort" und "Bild" erklären

Aua ist bei dem Satzbau wohl das richtige Wort

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FSXplayer2905  19.08.2020, 05:01
@tinalisatina

https://www.anwalt.org/201a-stgb/#:~:text=§201a%20StGB%3A%20Fremde%20Personen,verboten%2C%20wenn%20deren%20Einverständnis%20fehlt.&text=So%20erleichtern%20sie%20ein%20heimliches,ist%20deshalb%20gemäß%20Strafrecht%20strafbar.

Es ist strafbar. Höchststrafe sind 2 Jahre. Der Artikel ist vom 27.05.2020.

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tinalisatina  19.08.2020, 13:56
@FSXplayer2905

Lies das, was Du verlinkst. Und versteh es. Das klappt bei Dir irgendwie gar nicht. Die Bildunterschrift, die in dem Artikel so reißerisch behauptet, "Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesstz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt." ist schlichtweg falsch. Dazu muss man leider aber etwa 10 Zeilen weiterlesen. Da werden dann die wichtigsten Sätze aus dem §201a aufgeführt. Sie sind gefettet, Du solltest sie also finden.

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tinalisatina  19.08.2020, 14:06
@Halbammi

Auch für Dich: Lies den Artikel. Ganz. Und da entsprechende Gesetz dazu. Und nicht nur diese eine Bildunterschrift.

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FSXplayer2905  19.08.2020, 18:35
@tinalisatina

Ich weiß nicht wo der Grund liegt hier so grantig zu sein. Und in keinem Kommentar, in dem sie geschrieben haben es sei nicht strafbar, habe ich eine verwertbare Quelle gefunden.

Also zum Mitschreiben:

  1. Respektvoll und freundlich schreiben ich habe Ihnen nichts getan
  2. Bitte, bitte, bitte eine Quelle die aktuell ist und besagt das das fotografieren wie in diesem Fall NICHT strafbar ist. (Wenn die Quelle BILD oder bild.de heisst mache ich mir die Mühe nicht auf den Link zu klicken).
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tinalisatina  19.08.2020, 18:51
@FSXplayer2905

Sorry für 1), entschuldige mich.

2) Die Quelle ist der Link, den Du selbst angeben hast (deshalb bin ich so biestig), weil das nun einmal genau nicht das steht, was du schreibst. Noch offizieller wäre es in der von mir angegebenen Quelle, nämlich dem entsprechenden Paragraphen. (wie kommst Du darauf, mit drei bitte, dass ich keine verwertbare Quelle angegeben habe?

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FSXplayer2905  19.08.2020, 21:17
@tinalisatina

Entschuldigung angenommen.

Ich war eben noch auf dieser Seite:

https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/ungewollte-fotoaufnahme-bildaufnahme-ohne-einwilligung-zustimmung/

In den Kommentaren wird ein recht ähnlicher Fall beschrieben. Der Rechtsanwalt schreibt dazu das man in so einem Fall Unterlassung und /oder Löschung des Bildmaterials verlangen kann. Und so wie ich das verstehe auch, wenn vermeintlich eine Straftat dokumentiert wird/wurde.

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tinalisatina  20.08.2020, 08:39
@FSXplayer2905

Verlangen kann man viel. Und ich habe das Gefühl, dass die Rechtsanwälte das auch gerne schreiben, um mehr Geschäft zu bekommen. Es kommt aber immer sehr auf den Einzelfall an. Und auf den Richter.

Das Gesetz sagt aber ganz klar, dass Aufnahmen per se nicht verboten sind. Nur eben bei der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“  Dazu gehört das Arbeiten im Garten nicht. Und während die Gesellschaft lautstark danach schreit, dass man nicht wegschauen soll, urteilen andere Richter, dass sich der Bürger nicht darum zu kümmern hat, was andere falsch machen. Nicht falsch verstehen, das ist kein Aufruf zum Denunziantentum. Aber der Widerspruch ist so frappierend, dass die Leute lieber kein Risiko eingehen und das Fenster zumachen, wenn draußen jemand um Hilfe schreit (Nein, das habe ich nicht erfunden).

Zurück zum Thema. Das Fotografieren von fremden Personen ist per Gesetz nicht verboten, außer in dem von §201a StGB beschriebenen Situationen.

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FSXplayer2905  20.08.2020, 19:40
@tinalisatina

Ok. Habs mir nochmal angeschaut. Hab ich wohl fehlinterpretiert. Aber tritt dann hier nicht wieder das Recht am eigenen Bild in Kraft wenn der Nachbar mit den Fotos zur Polizei gehen will? Weil theoretisch stellt er die Bilder ja ohne Erlaubnis der abglichteten Person(en) dritten zur Verfügung.

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tinalisatina  21.08.2020, 15:05
@FSXplayer2905

Theoretisch schon. Auch die Datenschutzverordnung ist da noch im Spiel. Aber das entscheidet im Zweifel ein Richter. Sprich: Noch ist gar nichts mit den Bildern passiert. Sollte es zu einer Anzeige kommen, dann erst fällt eine Entscheidung über die Beweismittel. Und.: Ein Blitzerfoto kann man auch ja zum Glück auch nicht anzweifeln aufgrund von den beiden Richtlinien.

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Du hast ihn hoffentlich bei der Berufsgenossenschaft angemeldet, und somit ist es dann keine.

Da eine Gegenleistung versprochen wurde, ist diese ohne Bedeutung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

gnuman79 
Fragesteller
 03.08.2020, 11:44

Was würde mich das kesten, meinen Freund dort an zu melden?

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Hallo. Der Artikel ist Stand 2014. Da dürfen mich gerne alle hier korrigieren falls ich falsch damit liege.

https://www.abendblatt.de/ratgeber/article129322487/Reiner-Freundschaftsdienst-oder-ein-bezahlter-Job.html#:~:text=Gegen%20ein%20geringes%20Entgelt%20dürfen,Ansonsten%20drohen%20Geldbußen.

Kurzes Zitat: Voraussetzung( für die Ausnahme vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz): Es handelt sich um „nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen“. Dazu zählt insbesondere „eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird“.

Hoffe das hilft.

Achso und ich würde bezüglich des fotografierfreudigen Nachbarn zur Polizei gehen. Ich bin fast sicher das das strafbar ist. Und wenn nicht dann werden die Beamten dir das schon so sagen.

Grüße

Flo

Nein, das ist ein Freundschaftsdienst. Darfst dur kein Geld an deinen Freund bezahlen.

Dein Nachbar wird dich nicht anzeigen, er hat nur ne große Klappe.