Ein Arbeitskollege hat ein Bild von meinem po gemacht (angezogen) und es an einen anderen Kollegen weitergeschickt, was kann ich dagegen tun ?

9 Antworten

Aus Deiner Frage geht nicht hervor, ob Du es ihm erlaubt hast zu fotografieren.

Wenn nicht, hast Du es bemerkt, als er fotografierte?

Wenn ja, hast Du ihn daraufhin angesprochen und ihm gesagt, dass Du das nicht möchtest und er das Bild löschen soll?

Wenn nein, woher weißt Du, dass er es weiter gegeben hat und in welcher Weise - öffentlich oder privat?

CelinesVlog 
Fragesteller
 01.11.2016, 12:38

Er hat dasBild auch noch einer anderen Kollegin von mir gezeigt, die es daraufhin mir sagte.

Ihm ist bewusst, dass ich das nicht wollte, ob er das Bild jedoch schon gelöscht hat, weiß ich nicht. Ich kann ja nicht unbefugt an sein Handy gehen.

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Hayns  01.11.2016, 17:05
@CelinesVlog

Da es offensichtlich am Arbeitsplatz geschehen ist und mindestens einem Arbeitskollegen und einer Arbeitskollegin gezeigt wurde, bin ich mir nicht sicher, ob das noch unter "privat" fällt oder bereits "öffentlich" ist.

Zumal ja auch das Zeigen des Fotos mit der Information einherging, dass Du es bist, deren Körperteil fotografiert und weiter gezeigt wurde.

In welchem Arbeits-Umfeld arbeitest Du?

Ihn vor "versammelter Mannschaft" zur Rede stellen und eine Entschuldigung einfordern, Bild löschen inklusive, ist vermutlich keine Option.

Ich könnte mir denken, dass da der Weg zum Chef etwas bringt. Und eine ordnungsgemäße Entschuldigung, im Beisein des Chefs, das mindeste ist.

Der Bratbär wird Dich sicher nicht mehr fotografieren.

Ist der Chef anderer Meinung, musst Du Dich bei einem Anwalt beraten lassen - durchgehen lassen würde ich das nicht. Deine Arbeitskollegin befragen, ob sie die Angelegenheit bestätigen würde.

PS, ich selber habe so einen auch einmal "stramm stehen" lassen und er musste sich bei der betroffenen Person entschuldigen. Der Umstand war etwas anders, aber vergleichbar.


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Reden, beschweren etc.

Rechtlich gesehen hat sich hier niemand strafbar gemacht.

AntwortMarkus  01.11.2016, 00:05

Niemand strafbar gemacht? Gefährlicher falscher Ratschlag. 

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Locuthos  01.11.2016, 00:07
@AntwortMarkus

Korrigier mich gerne, wenn ich falsch liege.

Meines Wissens nach hat man doch an sich selbst kein Recht am eigenen Bild und der Fotograf macht sich erst strafbar, wenn er es online stellt oder anderweitig veröffentlicht. Oder? Außerdem ist ein Körperteil wie der Po ja nicht identifizierbar.

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migebuff  01.11.2016, 10:39
@Locuthos

Außerdem ist ein Körperteil wie der Po ja nicht identifizierbar.

Und genau aus dem Grund ist hier keine Erkennbarkeit gegeben und folglich kann selbst bei einer Veröffentlichung kein Persönlichkeitsrecht verletzt werden - auch wenn einige hier der Meinung sind, sie hätten mehr zu sagen als der Bundesgerichtshof.

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Zweierlei:

1. Handelt es sich hierbei um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Diese solltest du unbedingt deinem Arbeitgeber melden.

2. Gibt es etwas wie Rechte am eigenen Bild. Du kannst dich mal informieren, wie das genau in deinem Fall aussieht. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, verstößt es gegen das Gesetz das Foto einfach herumzuschicken.

Du kannst fordern, dass es gelöscht wird.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

migebuff  01.11.2016, 10:37

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, verstößt es gegen das Gesetz das Foto einfach herumzuschicken.

Sofern auf dem Bild die Person erkennbar ist. Laut BGH müssen dafür zumindest Merkmale vorhanden sein, anhand derer die Person wenigstens theoretisch von Freunden und Bekannten erkannt werden kann, z.B. wäre das bei einer Aufnahme eines tätowierten Rückens der Fall, auch ohne Gesicht im Bild.

Ob eine bildfüllende Aufnahme eines Hinterns ohne besondere Merkmale dafür ausreicht, ist erstmal fraglich.

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catchan  01.11.2016, 14:00
@migebuff

Woher weiß dann die Fragestellerin, dass es ihr Hintern ist? Woher wissen es die Kollegen?

Solch ein Verhalten ist nur einen kleinen Schritt davon entfernt UNTER den Rock zu fotografieren. Ich habe ehrlich gesagt erhebliche Zweifel, dass ein Richter das genauso sieht, da hier nämlich zusätzlich sexuelle Belästigung vorliegt.

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Setz dich mit blankem Hintern auf den Kopierer, mach eine Kopie davon und gib es ihm mit passendem Spruch dazu.

Du kannst ihn auffordern es zu löschen. Du hast das Recht an dem Bild.