Ein 85 jähriger wohnt in meiner Wohnung und will nicht ausziehen? Was kann ich tun?

9 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle alten Leute bei Problemen einfach so und auf ewig in ihrer Wohnung wohnen bleiben dürfen. Auch alte Menschen unterliegen dem deutschen Gesetz. Zumal es ja noch nichtmal seine Wohnung ist. Er muss sich übers Sozialamt oder Caritas/Sozialverbände eine Bleibe oder Altenheim suchen, Notfalls übers Einwohnermeldeamt Kinder ausfindig machen? Frag doch mal bei einem Mieterbund nach und gib dich als Mieter aus, dreh die Situation um und frag, ob dich der Wohnungseigentümer einfach rauswerfen könnte, welche Rechte der Vermieter hätte.

BarbaraAndree  04.11.2021, 16:58

Du glaubst nicht, wie verstockt alte Menschen sein können, ich habe das selbst in unserer Familie erlebt. Da haben Verwandte auch keinen Einfluss mehr. Hier hilft m.M. nach nur eine gesetzliche Verfügung, die er akzeptieren müsste. Man sollte sich immer überlegen, wem man seinen Haustürschlüssel anvertraut und eine Bleibe anbietet.

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meine Bekannte wurde ein Pflegefall

Das ist traurig.

Ihr langjähriger Freund wohnte auch dort, in Ihrer gemieteten Wohnung ohne gemeldet zu sein (85 Jahre alt)

Das ist solange kein Problem, wie die Freundin für die Miete aufkommt, wenn sie im Pflegeheim liegt.

Nun will er aber nicht ausziehen! Was tun??

Der Betreffende hat dort nur ein Bleiberecht, solange die Wohnung nicht gekündigt wurde bzw. die Miete weiter gezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, kann er selbstverständlich per Anzeige bzw. Räumungsklage gezwungen werden, die Wohnung zu verlassen. Er ist ja selbst kein Mieter.

ssyno  04.11.2021, 12:15

Wieso hat er überhaupt ein Bleiberecht, das stimmt doch garnicht. Er steht weder im Mietvertrag, noch hat die Freundin (selbst wenn sie Miete zahlt), den Vermieter schriftlich um Einwilligung gebeten, noch jemanden in der Wohnung wohnen zu lassen.

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ssyno  04.11.2021, 12:18
@ssyno

P.S. Auch beim Einwohnermeldeamt kann er nicht auf diese Adresse gemeldet sein, weil die eine Bescheinigung des Vermieters brauchen.

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FordPrefect  04.11.2021, 12:19
@ssyno
Wieso hat er überhaupt ein Bleiberecht

Das habe ich doch geschrieben:

"solange die Wohnung nicht gekündigt wurde bzw. die Miete weiter gezahlt wird."

Der MV ist für beide Seiten bindend, und die Mietpartei kann über ihre Mietsache nach freiem Willen verfügen - sie also auch einem Dritten überlassen. Daran ist nichts auszusetzen; der VM hat Ansprüche nur gegenüber seinem/seiner Mieter/Mieterin, und nur im Rahmen des geschlossenen Vertrages.

noch hat die Freundin (selbst wenn sie Miete zahlt), den Vermieter schriftlich um Einwilligung gebeten, noch jemanden in der Wohnung wohnen zu lassen.

Das ist auch nicht erforderlich. Anzeigepflichtig wäre das ohnehin nur in Bezug auf die NK-Abrechnung; mietrechtlich ist es irrelevant.

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ssyno  04.11.2021, 12:22
@FordPrefect

Bitte? Das ist überhaupt nicht irrelevant. Es muss ganz klar dem Vermieter angezeigt werden bzw. erst erfragt werden, ob noch jemand in der Wohnung wohnen darf! Wo kämen wir denn sonst hin, wenn einer eine Wohnung anmietet und dann 10 Leute darin wohnen ?! Kommt ja öfter mal vor aber das ist verboten. Auch die Nebenkosten müssen dann angepasst werden. Selbst wenn dein eigenes Kind mit in deine Wohnung ziehen möchte, musst du dem Vermieter bescheid geben bzw. die Erlaubnis dazu schriftlich einholen und dann beim Einwohnermeldeamt ummelden. Die Ummeldung kann der alte Mann ja auch nicht gemacht haben ohne Vermieterbescheid.

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FordPrefect  04.11.2021, 12:28
@ssyno
Bitte? Das ist überhaupt nicht irrelevant.

Doch, jedenfalls hier im Kontext. Der Vermieter muss hier zwar informiert werden, kann aber seine Zustimmung nicht verwehren. Siehe § 553 BGB. Das meinte ich mit "mietrechtlich ist es [in dem Fall] irrelevant". Nachdem davon auszugehen ist, dass der VM (nämlich der OP) darüber mindestens schon längere Zeit Bescheid wusste, ist mindestens sein Stillschweigen konkludent als Zustimmung auszulegen. Nichtsdestotrotz kommt mit dem Mitbewohner selbst kein Mietvertrag zustande.

Selbst wenn dein eigenes Kind mit in deine Wohnung ziehen möchte, musst du dem Vermieter bescheid geben bzw. die Erlaubnis dazu schriftlich einholen.

Auch hier kann der VM faktisch nicht widersprechen. Berechtigtes Interesse des Mieters.

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ssyno  04.11.2021, 12:34
@FordPrefect

Nein definitiv nicht. Wenn ein Mietvertrag über z.b. nur eine Person geschlossen wurde, kann man dem Vermieter nicht später ohne seine Zustimmung mehr Personen aufzwingen, nie im Leben. Der Vermieter muss nein sagen können, was ist wenn jemand eine Großfamilie dann später in die Wohnung holt, das müssen Vermieter definitiv nicht dulden. Es kann aber auch nicht vom Vermieter verlangt werden, den im Mietvertrag stehenden Mieter dann zu kündigen, denn er möchte ja seine Miete/Einnahmen haben, deshalb vermietet er und der Vertrag ist für beide Parteien bindend, wie du ja schriebst. Und in dem Vertrag steht hier in diesem Fall ein anderer Mieter. Was ist, wenn der Vermieter absehen konnte, dass die Frau/Freundin früher oder später ins Pflegeheim muss und dann die Wohnung selbst nutzen wollte oder umbauen wollte etc. Das muss dem Vermieter möglich sein, das würde sonst ja schon an Enteignung grenzen .....

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schelm1  04.11.2021, 12:35
@ssyno

Das steht im Ermessen der Mieterin im Bezug auf den langjährigen Freund!

Der Vermieter ist da solange draußen vor, wie die Miete weiterhin gezahlt wird.

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FordPrefect  04.11.2021, 12:37
@ssyno
Wenn ein Mietvertrag über z.b. nur eine Person geschlossen wurde, kann man dem Vermieter nicht später ohne seine Zustimmung mehr Personen aufzwingen,

Dann lies mal die genannten Rechtsquelle, § 553 BGB:

Zitat:

"Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann."

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html

Der Vermieter muss nein sagen können

Das kann er - aber nur in engen Grenzen. Siehe weiter:

Zitat:

"(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

Zitat Ende.

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gar nichts. Kein Richter wird wegen des hohen Alters wahrscheinlich keine Räumungsklage unterschreiben

Cannabinoz  04.11.2021, 12:02

Die Wohnung gehört ja nicht ihm hä

unfair

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FordPrefect  04.11.2021, 12:04
gar nichts.

Doch, natürlich. Frist setzen, sonst polizeilich räumen lassen, da der Betreffende kein Aufenthaltsrecht dort hat. Er ist weder Mieter noch Untermieter.

Kein Richter wird wegen des hohen Alters wahrscheinlich keine Räumungsklage unterschreiben

Aber selbstverständlich.

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FordPrefect  04.11.2021, 12:13
@Bernhard554

Sofern die Wohnung gekündigt wurde bzw. die Miete nicht mehr gezahlt wird durch die Mieterin, kann die Wohnung - notfalls auf dem Weg der Räumungsklage - selbstverständlich zwangsgeräumt werden. Da sich das Wohn- bzw. Aufenthaltsrecht nur auf den Mieter und dessen MV begründet, sind Dritte nur solange berechtigt, diese Wohnung zu nutzen, wie das abgeleitete Aufenthaltsrecht aus dem bestehenden MV noch gilt. Ist dies nicht mehr der Fall, ist ihr Aufenthalt je nach Falllage als widerrechtlich einzustufen.

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Bernhard554  04.11.2021, 12:15
@FordPrefect

Gerichte können aber sich dahingehend äußern, dass diesem Mann altersmäßig und aus gesundheitlichen Gründen ein Auszug nicht mehr zuzumuten ist.

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FordPrefect  04.11.2021, 12:22
@Bernhard554

Das ist aber stets eine Einzelabwägung, und zudem hier in der gegebenen Falllage höchst unwahrscheinlich. Wo es keinen Vertrag gibt, gibt es auch keinen Anspruch auf ein Bleibrecht.

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ssyno  04.11.2021, 12:08

Aber sicher müssen auch alte Leute raus, wenn sie dort garnicht gemeldet und keine Mieter sind! Dann muss er sich ein Altenheim suchen.

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Das ist das Problem Deiner Freundin. Sie kann ihn vor die Tür setzen, wenn sie nicht mehr möchte, das er mit in ihrer Wohnung wohnt.

Er steht nicht im Mietvertrag, also hat er kein "Recht" dort zu wohnen oder dort zu bleiben.

Wenn sein Namen nicht im Mietvertrag steht, hat er dort nichts zu suchen.

Notfalls muß er eben herausgeklagt werden!