Ein 14 Jähriger tötet einen 6 jährigen. Was nun?

8 Antworten

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  1. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren und es bleibt abzuwarten, ob die Tat als „Totschlag“,„Mord“ o.a. eingestuft/angeklagt wird.
  2. Ein psychiatrisches Gutachten wird erstellt.
  3. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung/einer Verurteilung (Schuldspruch) kommen, wird es Sache des zuständigen Gerichts sein, zu entscheiden, welches Strafmass ausgesprochen wird. Es wird ebenfalls darüber befinden (auch aufgrund des psych. Gutachtens), ob der Jugendliche die allfällige Haftstrafe im Jugendgefängnis verbüssen oder ob er in eine kinder-/jugendpsychiatrische Einrichtung verbracht wird.
  4. Der Umgang mit dem Jugendlichen wird seitens Polizei & Co mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit professionell & korrekt sein (Untersuchungshaft wurde angeordnet). Wie seine Familie & sein Umfeld mit dem Ereignis und dem Jugendlichen umgeht/umgehen wird, vermag ich nicht zu beurteilen; erfahrungsgemäss fällt dies sehr individuell aus.
  5. Letztlich bleibt abzuwarten, was bei/in diesem Fall rauskommt; wie immer, sind auch in diesem Fall Spekulationen/Mutmassungen nicht sinnvoll.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

Dieser wird wahrscheinlich in der Psychiatrie oder Jugenvollzugsanstalt untergebracht werden, je nach geistlicher Verfassung.

Waldi2007  28.09.2023, 07:46
Dieser wird wahrscheinlich in der Psychiatrie oder Jugenvollzugsanstalt untergebracht werden, je nach geistlicher Verfassung.

Ich glaube, Du meinst die geistige Verfassung - "geistliche Verfassung" hat eher was mit Religion zu tun...

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Dieser wird wahrscheinlich in der Psychiatrie oder im Jugendknast landen, je nach geistiger Verfassung.

Mord wird nach Jugendstrafrecht mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet

Rosenheimerin  28.09.2023, 08:52

Es handelt sich laut Medien um Totschlag

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As ist Sache der Eltern, die für die Erziehung verantwortlich sind, sie müssen an die Eltern des toten Kindes Schmerzensgeld und Verdienstausfall zahlen (Lebenslang) und ihren Sohn maßregeln.

superseegers  28.09.2023, 08:34

Und da bist Du Dir sicher? Ich kann mit das nicht vorstellen, welche Vorschrift soll das hergeben?

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Rosenheimerin  28.09.2023, 08:54

Eltern sind nicht immer für alles verantwortlich.

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Unholdi  28.09.2023, 09:22
@Rosenheimerin

ein, aber für die Erziehung, das ist deren Job - und wenn aus der Mitte ihrer Familie eine Untat geschieht, sind sie moralisch verpflichtet den Schaden zu minimieren.

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Oponn  28.09.2023, 13:15
sie müssen an die Eltern des toten Kindes Schmerzensgeld und Verdienstausfall zahlen (Lebenslang) und ihren Sohn maßregeln.

Was für ein Unsinn.

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Unholdi  28.09.2023, 17:56
@Oponn

Wenn das Unsinn ist, das ist das in der Tat Unsinn, was sollte denn bitte sonst geschehen?

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Oponn  28.09.2023, 18:06
@Unholdi

Wahrscheinlich wird der Täter verurteilt.

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Unholdi  28.09.2023, 18:28
@Oponn

Das ist lapidar - den Eltern des Kindes ist der Schaden so gut es geht zu ersetzen.. d. H. Schmerzensgeld in angemessener Höhe (beim Mord an einem Kind in wenigstens 6 stelliger Höhe), alle daraus resultierenden Therapiekosten sind der KK der Angehörigen des Opfers zu erstatten, das realistisch geschätzte am Durchschnittseinkommen (abzüglich geschätzter Ausbildungskosten) sind zu erstatten - die Familie des Täters sollte mal einen angemessenen Kredit in siebenstelliger Höhe aufnehmen um das vorzubereiten... so sollte das gehen. Der Junge braucht nicht lange in den Knast, der soll den Kredit abarbeiten.

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Oponn  28.09.2023, 18:39
@Unholdi

Vor allen Dingen ist es lapidar immer noch dummes Zeug. Sippenhaftung haben wir nach dem dritten Reich abgeschafft.

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Solche Fragen kann man nicht mal eben so beantworten. Es kommt darauf an was die gesamten Untersuchungen und Gutachten der Fachleute ergeben. Das kann es von 10 Jahre Jugendknast bis zur Einweisung in eine Forensik alles geben.