Eigene Tasche als Rettungssanitäter?

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Manche ja, manche nein. Es gibt keine Verpflichtung dazu, private Notfallausrüstung zu besitzen und wer sich eine anschafft, der stellt sie sich nach seinen Bedürfnissen und nach seinem individuellen Können zusammen. Fazit, man darf es, man muss es allerdings nicht und es ist eigentlich auch nicht so gerne gesehen, wer privat eine großartige Notfallausrüstung besitzt, der macht sich bei seinen Kollegen auf der Arbeit auch gerne zum Gespött Aller/ Vieler. Grenzen sind privater Notfallausrüstung teilweise durch das Medizinproduktegesetz (MPG) und durch bestimmte Lagerungsbedingungen gesetzt, u.a. kann man im Winter keine Infusionen mitführen, zumindest nicht, wenn man die Notfalltasche im Auto aufbewahrt, da diese Lösung nicht verwendbar, ja sogar gefährlich für die Patient/innen wäre!, Rettungsfahrzeuge, verfügen deswegen über ein Thermofach. Sinn ergibt auch nur dass, was man beherrscht und was man auch alleine (sicher) anwenden kann, bei vielen Materialien, ist dieses nicht der Fall, professionelle Notfallmedizin ist TEAMARBEIT, setzt also mindestens zwei qualifizierte Helfer/innen voraus, alleine, kann man außer suffizienten Basismaßnahmen nicht viel machen.

Mfg.

dann wird sich diese Person eine Eigene kaufen müssen. Die kann er überall hin mitnehmen.