EBAY: Muss ich den Artikel kaufen,wenn ich ihn ersteigert habe?

13 Antworten

nein nicht unbedingt. du kannst auch vom kaufvertrag zurücktreten. allerdings kann der verkäufer von dir die entstandenen kosten verlangen.

Grundsätzlich ja! Wenn Du Glück hast, kannst Du Dich evtl. mit dem Verkäufer einigen - wenn Du z.B. gute Gründe hast, den Artikel doch nicht zu "wollen". Dann kann der VK den Artikel an den nächsthöchsten Bieter weitergeben.

wenns ein händler ist,,kann man die bestellung rückgängig machen bei privat auktionen versuchen sich mit verkäufer zu einigen...


RatsucherZYX  23.01.2010, 17:52

Was ist das denn für ein Quatsch? Willst du Punkte sammeln?

Lies noch einmal die Frage, es ging nicht um Möglichkeiten der Rückabwicklung!

Mit der Ersteigerung bist du einen Vertrag eingegangen. Es sei denn, du kannst dich mit dem Verkäufer einigen, daß du es dir anders überlegt hast. Nur solltest du dir vorher überlegen, ob du den Artikel wirklich willst/brauchst, den du da ersteigerst!

Doof wenn man sich die AGBs von Ebay nicht VOR dem Anmelden durchliesst und nur auf "weiter" drückt !

Dann zahl mal schön !