Bei einem Päckchen ja - beim Paket nein.

Es sei denn du hast online einen Ablageort benannt - das dauert aber ein paar Tage, denn denn musst du postalisch bestätigen.

...zur Antwort

Ohne Umwege zum Jugendamt würde ihc mal vorschlagen .... In Dtl. ist das vorsätzliche Körperverletzung.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.