Kleinanzeigen und Bürgergeld?

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Wenn Du eigene Gegenstände ohne Gewinn verkaufst, ist das eine Vermögensumwandlung und kein anrechenbares Einkommen.

Vermögen bleibt dann ab dem zweiten Jahr Bürgergeldbezug bis zu 15.000 Euro ohne Berücksichtigung.


Eeskin 
Fragesteller
 12.05.2024, 11:24

Muss ich auch irgendwie Bescheid geben, dass ich mein Laptop verkauft habe? Wäre halt komisch wenn das Jobcenter plötzlich 1000Euro auf mein Bankkonto sieht.

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isomatte  12.05.2024, 11:42
@Eeskin

Würde ich nicht, nur wenn es Nachfragen vom Jobcenter geben sollte.

Das wäre im Regelfall nur dann so, wenn Du nach dem Verkauf einen WBA - stellen müsstest und entsprechende Kontoauszüge in Kopie einreichen müsstest, auf den der Verkauf ersichtlich wäre.

Dann würde es sicher zu Nachfragen vom Jobcenter bekommen, solltest dann den Kaufbeleg vom Gerät noch haben, damit Du das auch korrekt nachweisen kannst.

Solange Du durch den Verkauf nicht mehr bekommst als Du selber gezahlt hast, würde kein Gewinn erzielt und es wäre nur eine Vermögensumwandlung wie beschrieben.

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isomatte  15.05.2024, 14:25

Danke dir für deinen Stern !

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