Mit einem E-Scooter in der Stadt unter 18 gefahren/2 Personen?

2 Antworten

Bedeutungslose Ordnungswidrigkeit.

Tatbestandsnummer 608000:

Sie beförderten mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Person.
§ 8, § 14 eKFV; § 24 StVG; -- BKat
10,00€
§ 111 OwiG: (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

Diesbezüglich solltest du dich auf ein Bußgeld einstellen. Davor wird dich auch nicht die Behauptung befreien, dass es dir angeblich „versehentlich“ passiert ist. Deinen Namen vergisst/vertauschst du ja schließlich auch nicht versehentlich.

Das gesetzliche Mindestalter für das Führen bzw. Fahren von E-Rollern ist meines Wissens 14 Jahre, nicht 18 Jahre. Allerdings kann aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) natürlich ein anderes Alter hervorgehen. Dass du dafür vom Vermieter der E-Roller belangt wirst, halte ich für unrealistisch. Erstens: Er erfährt es faktisch nicht. Zweitens: Er will dich als Kunden behalten.

Zu der Tatsache, dass du eine zweite Person auf dem Roller befördert hast, hat dir bereits „migebuff“ eine gute Antwort gegeben. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.