Dürfen unentschuldigte Fehlzeiten vom AG als Urlaub verrechnet werden?

3 Antworten

Nein.

Die Reaktion auf unentschuldigte Fehlzeiten kann nur sein, dass der Arbeitslohn für diesen Tag nicht bezahlt wird. Der Urlaub bleibt unberührt.


KeinName26 
Fragesteller
 22.10.2019, 01:35

Danke das war eine Frage in der heutigen Prüfung. Danke dann hab ichs richtig.

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Nach deutschem Recht darf der Arbeitgeber das nicht. Stattdessen kann er dich das wahlweise nacharbeiten lassen oder den Lohn entsprechend kürzen ... wenn dir das - neben einer Abmahnung - lieber ist?


KeinName26 
Fragesteller
 22.10.2019, 01:36

Es geht um eine prüfungsfrage die ich heute hatte. Es wurde genau das gefragt.

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Ifm001  22.10.2019, 01:53
@KeinName26

... dann solltest Du das auch in der Fragestellung erwähnen.

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Eine Verrechnung mit dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch ist nicht zulaessig. Besteht aber ein vertraglicher zusaetzlicher Urlaubsanspruch, kann eine Verrechnung mit dem den gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden Teil zulaessig ein.