Dürfen unentschuldigte Fehlzeiten vom AG als Urlaub verrechnet werden?
3 Antworten
Nein.
Die Reaktion auf unentschuldigte Fehlzeiten kann nur sein, dass der Arbeitslohn für diesen Tag nicht bezahlt wird. Der Urlaub bleibt unberührt.
Danke das war eine Frage in der heutigen Prüfung. Danke dann hab ichs richtig.
Nach deutschem Recht darf der Arbeitgeber das nicht. Stattdessen kann er dich das wahlweise nacharbeiten lassen oder den Lohn entsprechend kürzen ... wenn dir das - neben einer Abmahnung - lieber ist?
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitgeber
Eine Verrechnung mit dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch ist nicht zulaessig. Besteht aber ein vertraglicher zusaetzlicher Urlaubsanspruch, kann eine Verrechnung mit dem den gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden Teil zulaessig ein.
Es geht um eine prüfungsfrage die ich heute hatte. Es wurde genau das gefragt.