Dürfen Private Arbeitsvermittler an Zeitarbeitsfirmen vermitteln?

6 Antworten

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Moin, vielfach hängen Vermittler u. Zuhälter sogar irgentwie zusammen.- Dann wird erst über n Vermittlungsgutschein Geld eingefahren u. dann noch über Lohnverzicht den Arbeiters Raibach gemacht.- Wenn DAS kein Parasitentum ist, was dann? - Leider ist das zulässig

Mit einem privaten Arbeitsvermittler schließt der Arbeitssuchende vor der ersten Vermittlung einen Vertrag. In dem Vertrag vereinbart man auch welche Vermittlungen zulässig und welche nicht zulässig sein sollen. Gegen den Willen des Arbeitssuchenden gibt es also keine Vermittlung zu Zeitarbeitsfirmen.

aaArbeit  04.09.2010, 02:23

Gegen den Willen des Arbeitssuchenden gibt es überhaupt keine Vermittlung und erst wenn ein/e Bewerber/in nach Vermittlung in ein sozialversicherunspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mehr als 15 Wochenstunden vermittelt wurde, kann überhaupt erst ein Anspruch entstehen. Trotzdem gibt es leider Vermittlungsverträge, die nicht in Ordnung sind und die man nicht unterschreiben sollte!
Bitte immer erst alles lesen und nicht einfach irgendetwas unterschreiben!

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Ja, Sie dürfen. Ich bin private Arbeitsvermittlerin. Vorher war ich 10 Jahre im Personalbereich von Zeitarbeitsunternehmen tätig. Daher weiss ich auch genau, an welche ZA-Firmnen ich vermittlere und an welche nicht. Überall, wo so richtig Geld fliesst, meint man, irgend etwas anrüchiges muss dabei sein. Um einen Job zu bekommen reicht es heute leider nicht mehr aus, nur gute Zeutnisse und ein gutes Fachwissen zu haben. Für jede Dienstleistung, die ich selbst nicht beherrsche, nehme ich mir Profis. Egal, ob das beim Hauskauf, die Reinigung, Gerichtsprozesse geht. Überall ziehe ich Fachleute zurate. Dies gilt mitlerweile auch im Berufsleben.
Private Arbeitsvermittler machen ja auch noch viele andere Dinge. Ich kümmere mich um Arbeitserlaubnisse, kläre Probleme meiner Kunden mit den Ämtern, bin behilflich bei der Wohnungssuche ect. Nur eines tue ich nicht. Ich vermittlere keine Produktionshelfer an ZA-Unternehmen. Es sei denn, da besteht von vornherein die Option auf eine Übernahme. Viele Arbeitslose, die sich an mich wenden, sind froh, überhaupt erst einmal wieder in Arbeit zu kommen. Die sagen mir klipp und klar, dass es Ihnen egal ist, was es für ein Unternehmen ist, Hauptsache es ist überhaupt Arbeit. Ich mache meinen Job seit 2 1/2 Jahren. Zum Teil sind von mir noch immer Leute bei ZA-Unternehmen beschäftigt, die vor 2 Jahren und länger vermittelt wurden.

Lahiera 
Fragesteller
 22.06.2010, 19:49

Aber ist es nicht ungerecht,wenn man sich selbst schon Ohne AV bei ein und dem selben Zeitarbeitsunternehmen beworben hatte,die Unterlagen noch somit noch vorhanden waren/sind. Man aber so nicht an Arbeit gekommen ist. Und durch eine Arbeitsvermittlung klappt das auf einmal wie am Schnürchen. Diese bekommen dann gleich mal die Provision. Und der Arbeitnehmer ist wie immer irgendwo, der Gelackmeierte.Übrigens ich bin übrigens auch froh überhaupt erstmal wieder in Arbeit zu sein,da denke ich genauso:)

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aaArbeit  04.09.2010, 02:15
@Lahiera

Ein Privater Arbeitsvermittler (PAV) muss, um die Provision über den Vermittlungsgutschein zu erhalten, zwingend den Erstkontakt herstellen! Somit ist Dein Vorwurf haltlos! Wenn Deine Unterlagen bereits beim Arbeitgeber vorliegen, hat nicht der PAV vermittelt und erhält auch keine Zahlung!

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Lahiera 
Fragesteller
 25.09.2010, 21:29
@aaArbeit

Tja..indem Falle war es aber so,deshalb ja meine Frage,die eigentlich nicht als Vorwurf geltend sollte:)

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ganz klar: "ja"

Gute private Arbeitsvermittler sind genauso selten wie seriöse Zeitarbeitsfirmen. Sehr viele vermitteln ausschließlich an Zeitarbeitsfirmen (oder an solche Firmen, die bei Arbeitnehmer einen so schlechten Ruf haben, dass sie deshalb keine Arbeitskräfte finden).

Beim Unterzeichnen des Vermittlungsvertrags kannst Du hineinschreiben, dass eine Vermittlung an eine Zeitarbeitsfirma nicht erwünscht ist.

Übrigens: Immer häufiger verschicken Arbeitsagenturen und ARGEn ihre Vermittlungsvorschläge zu Zeitarbeitfirmen ohne Rechtsbelehrung!