Dürfen Polizisten einfach so nach meinen Personalien verlangen, ohne das ich was gemacht habe oder Zeuge einer Tat bin?

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Ersteres ist in § 163b Strafprozessordnung (StPO) geregelt https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163b.html . Demnach dürfen Polizeibeamte die Identität verdächtiger Personen feststellen. Auch wenn Sie selbst nicht verdächtigt werden, darf die Polizei eine Personenkontrolle durchführen, wenn dies zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann.

Die Polizei muss immer einen Grund benennen, wenn sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht immer um einen konkreten Verdacht handeln. Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.Dabei reicht es aus, dass an einem bestimmten Ort von einer Gefahr für die öffent­liche Sicherheit auszu­gehen ist – zum Beispiel bei einer Demons­tration, bei der mit Ausschrei­tungen gerechnet werden muss, oder an einem stadt­be­kannten Drogen­um­schlag­platz, an dem Straf­taten an der Tages­ordnung sind.

Bei einer rein präventiven Perso­nen­kon­trolle dürfen die Beamten zunächst einmal nur die Identität des Befragten feststellen. Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnan­schrift und die Staats­angehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beant­worten. Diese Maßnahmen sind je nach Bundesland anders geregelt.

Grundsätzlich könnte man also sagen: Sie dürfen.

So zeimlich zu allen gelegenheiten kann die Polizei die Personalien verlangen. Hier mal einen Auszug aus dem Polizeigesetz NRW.

§12 Abs.1 PolG NRW

„Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

1.zur Abwehr einer Gefahr,

2.wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass

a)dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,

b)sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,

c)sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

3.wenn sie sich in [...] einem [...] besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind, und dies auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,

4.an einer Kontrollstelle, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um eine Straftat [...] zu verhüten. [...]“

Ja. Die Polizei darf jederzeit jeden kontrollieren und dabei auch die Personalien erheben.


PolNRW93  13.08.2019, 20:09

...das stimmt so nicht.

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Dürfen Polizisten einfach so nach meinen Personalien verlangen, ohne das ich was gemacht habe oder Zeuge einer Tat bin?

Ja. Das dürfen sie. Weder das Machen noch der Status eines Zeugen sind Voraussetzungen für eine Personenkontrolle. Es gibt wesentlich mehr Anlässe für eine Personenkontrolle als die von dir genannten.

Ja sicher dürfen die das. Es muss kein konkreter Verdacht vorliegen.