Dürfen Nachbarn abschleppen?
Ich stehe öfters unten im Wendehammer an einem Zaun, mit 1 m Abstand. Jedes Auto kommt durch, auch Müllabfuhr. Ich behindere niemanden und halte keine Ein-/Ausfahrt zu. Meine Nachbarn meinten jedoch dass sie mich abschleppen lassen wenn ich da nochmal stehe. Begründung: „Wartungsarbeiten am Zaun“. Aber an den Zaun kommt jeder ran und ich hab da noch nie jemanden arbeiten sehen weil es einfach nur ein Metall-Zaun ist.
Dürfen die mich dann abschleppen?
10 Antworten
Hallo,
das sind gern genutzte leere Drohungen ;-)
Wenn die Nachbarn dein Fahrzeug abschleppen lassen, müssen sie es bezahlen.
Und es ist fraglich, ob der Abschleppdienst da überhaupt mitspielt, sobald er sieht, dass du niemanden behinderst.
Das Halten und Parken im "Wendehammer" ist nicht grundsätzlich verboten und das mit den Wartungsarbeiten ist natürlich Unsinn.
Solange das Halten und Parken nicht durch entsprechende Beschilderung verboten ist und du dich an § 12 StVO hältst, dann kann dir niemand etwas.
https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html
Ich würde einfach mal versuchen, mit den Nachbarn ein freundliches und klärendes Gespräch zu führen, um rauszufinden, was ihr "tatsächliches" Problem ist.
Viele Grüße
Michael
Den Begriff des „Wendehammers“ gibt es in der StVO nicht. Ob das Parken hier zulässig ist, richtet sich – wenn keine Beschilderung vorhanden ist – nach den allgemeinen Vorschriften. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Anlieger. Bei Verstoß drohen Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog Halten und Parken bis zu 65 Euro.
Nach § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken verboten an engen Straßenstellen. Eine Fahrbahnbreite von 6 m plus Gehwegbreite von 1,40 m wurde vom Bayerischen Verwaltungsgericht (BayVGH, Az. 11 CS 05.1329) als ausreichend für Erschließungsstraßen klein dimensionierter Wohnbebauung erachtet.
Allgemein fürs Parken am Straßenrand gilt ein Abstand von 3 m zum nächsten Fahrbahnrand. In Sackgassen – also auch im Wendehammer – darf nur in Fahrtrichtung geparkt werden.
Solange die Fahrbahn breit genug ist, Grundstücksausfahrten nicht blockiert bzw. generell andere Fahrzeuge nicht behindert werden (§ 1 Abs. 2 StVO) darf am Wendehammer geparkt werden. Wenn nicht verboten, darf hierzu auch auf dem Gehweg geparkt werden.
Um ein reibungsloses passieren des Wendehammers zu ermöglichen, wird in vielen Gemeinden das dortige Parken jedoch durch Beschilderung reguliert. An Tagen der Müllabfuhr gilt dann beispielweise Parkverbot.
Wenn die Antwort nur aus Copy & Paste besteht, sollte man auch die Quelle nennen.
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/verkehrszeichen/wendehammer.php
Schön, daß es noch Menschen gibt, die so viel Zeit haben, anderen hinterher zu forschen.
Nicht schön, dass dir dazu nichts Vernünftiges einfällt.
Das hat absolut nichts mit "hinterherforschen" zu tun, das ist einfach Fakt.
Nein. Allerhöchsten dürfen sie dich abschleppen lassen.
wenn sie den auftrag erteilen zahlen sie das abschleppen
Wenn das parken im Wendehammer durch ein Schild verboten ist, ist das parken im Wendehammer verboten und wenn dann son Erbsenzähler seinen Willen durchsetzt weil ihm deine Nase nicht passt haste Pech! Der besorgt sich Farbe und Pinsel und fängt an der Zaun zu streichen und wenn er sich dann an deinem Auto den Ellenbogen stösst, tja!!
Kapisch?
Vielen Dank :)