Dürfen mir meine Eltern Dinge verbieten wenn ich alt genug bin?

13 Antworten

Ja leider ist das so. Solange du noch nicht volljährig bist und sie deine Erziehungsberechtigten sind, sie also die Vormundschaft für dich haben, können sie dir alles verbieten wenn sie dich noch nicht als geeignet dafür sehen. Solange du unter ihrem Dach lebst kannst du also nichts dagegen tun...aber warte ab. Wenn du irgendwann Mal älter also zum Beispiel 16 Jahre bist werden sie dir auch mehr erlauben, du musst ihnen eben nur beweisen dass du reif genug bist...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

deine Eltern können generell über dich bestimmen, nennt man Erziehung. Vielleicht könnt ihr ja über die Vor- und Nachteile der Serie bzw. dass du sie siehst diskutieren.

Der gute Wille sollte auf beiden Seiten vorhanden sein. Eltern und Kinder sind keine Feinde oder Rivalen, sondern eine Familie, die zusammenhalten soll.

Sickuser1234frs 
Fragesteller
 11.07.2021, 23:08

Nich meine aber danke

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Bananaphone0  12.07.2021, 09:13
@Sickuser1234frs

du kannst sie aber mit deinem Verhalten und einer entsprechenden Gesprächstaktik dorthin lenken. Nennt man Diplomatie. Solche Menschen sitzen später in den Chefetagen. :))

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Mit 13 bist du noch nicht alt genug, um gewisse Dinge alleine entscheiden zu können.Ob du es wahr haben willst oder nicht, du bist mit 13 ein Kind.Was möchtest du denn als Kind entscheiden ?Wenn deine Eltern sagen, das wird nicht geschaut, dann musst du das wohl oder übel so hinnehmen.Da hilft nur reden, reden, reden....

Theoretisch ja. wie sie das in der Praxis durchsetzen ist was anderes.

Die Eltern DÜRFEN erlauben was der Gesetzgeber erlaubt. Aber sie MÜSSEN es halt nicht erlauben. Schließlich erziehen deine Eltern dich und nicht der Staat.

Und wenn due 16 bist und vom Gesetzgeber her bis 24 ins Kino darfst müssen deine Eltern das auch nicht erlauben. WEnn die wollen dass du um 22 uhr daheim bist dann ist das halt so.

Die dürfen dir sogar deine Freunde und bestimmte Klamotten verbieten. Du bist minderjährig, und sie sind deine Erziehungsberechtigten, das heißt, auch dein Vormund.