Dürfen mir Lehrer die Zeugnisausgabe verweigern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Stunden "nacharbeiten" ist rechtens, wenn dadurch Unterrrichtsrelevanter Stoff in einem großen Maß versäumt wurde.

Das ist nicht der Fall und dient damit nicht einer "Erziehungsmaßnahme im Schulrechtlichen Sinne". Gleiches gilt für "Schulordnung abschreiben"; Wenn das bei dir mal passieren sollte, schreib sie nicht ab, das musst du rein rechtlich nicht.

Das Zeugnis steht in keiner Relevanz zum o.g. Fall. Es sind offizielle Dokumente, die nicht im Besitzrecht der Lehrkraft liegen; diese darf "im Auftrag der Schule" das Dokument an dich überreichen.

Da ich selber Lehrer werde, habe ich mich mit solchen Themen schon befasst :)

Woher ich das weiß:Recherche
Demelebaejer  07.02.2019, 12:34

Na, dann viel Spaß. Wenn du erst in der Schule unterrichtest, wirst du schon sehen, wie schwer es ist, das

Dienstrecht dauernd unterm Arm mit herum zu tragen, um "Darf der das"- Fragen zu beantworten. Schüler sollten mehr Respekt vor Lehrern und Erwachsenen haben, um diese inflationär"Darf"-Fragen zu vermeiden.

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iInjection  11.02.2019, 11:06

Da magst du Recht haben. Allerdings muss man ja auch nicht über den tellerrand hinaus hauen und beachten das wir gar nicht so viel besser waren :P

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VladislavBalov 
Fragesteller
 11.02.2019, 15:28

Hallo, könntest du mir helfen das förmlich in einen Brief zu belegen das das nicht rechtens ist ?

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Ich weis nicht ob diese Antwort hilfreich ist, aber sowie ich mal die Erfahrung gemacht habe dürfen Lehrer Zeugnis einbehalten, wenn der Schule zum Beispiel noch offene Fehltage hat. Erst wenn alle Fehltage attestiert sind muss der Lehrer dein Zeugnis aushändigen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
iInjection  07.02.2019, 11:22

Nicht ganz richtig. Offene Fehltage werden, wenn nicht rechtzeitig attestiert, als nicht entschuldigt eingetragen (Fehltage werden bis ca. 3 Tage vor Zeugnisausgabe gewertet).
Wenn du allerdings längerfristig krank warst, kann es solche Ausnahmen geben, sind aber anbsolut keine Regelmäßigkeit. Dein Fall ist etwas offtopic, aber trotzdem schön, das du deine Erfahrung teilst!

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Das muss man trennen:

Ihr hattet die Erlaubnis der stellvertretenden Klassenlehrerin zu gehen. Also war das kein unentschuldigtes Fehlen.

Da euch aber Unterricht fehlt, kann angeordnet werden, dass ihr den nachholt.

Die Zeugnisse haben damit nichts zu tun und müssen termingerecht ausgehändigt werden.

Wenn ihr euch ungerecht betroffen fühlt: Eltern aktivieren!

Das Zeugnis verweigern dürfen sie natürlich nicht, allerdings es später aushändigen kann erlaubt sein. In deinem Fall wäre es sicher sinnvoll gewesen, sich auf den stellvertretenden Klassenlehrer zu berufen, denn ihr hattet ja dessen Erlaubnis. Dass die nach Ansicht de anderen Lehrer ungültig war, könnt ihr ja nicht ahnen.

Und was willst du im nachhinein machen, wenn sie es nicht dürfen ?

Du hättest zum Direktor gehen können und ihn fragen.