Dürfen meine Eltern über mein Geld bestimmen?

3 Antworten

Ja das dürfen sie leider. Ich halte das aber für einen sehr großen Erziehungsfehler, denn so bringt man Kindern schon bei, dass sich Einsatz nicht lohnt

Jurafuchs  03.06.2022, 18:38

Nein, das dürfen sie nicht.

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ronalda  03.06.2022, 19:19
@Jurafuchs

Eltern dürfen entscheiden, was das Kind bis zur Volljährigkeit kaufen darf.

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Jurafuchs  03.06.2022, 19:33
@HarryXXX

Richtig, im Normalfall ist das auch so. Hier greift jedoch § 110 BGB. :)

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HarryXXX  03.06.2022, 19:38
@Jurafuchs

Das würde ich als Jurist (der ich nicht bin) oder Elternteil widerlegen mit dem Satz:

... die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Ich behaupte dann einfach , dass meine Zustimmung nicht für den Kauf eines Smartphones gilt. Wobei die Betonung auf "zu diesem Zweck" liegt.

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Jurafuchs  03.06.2022, 19:42
@HarryXXX

Du verstehst den Satz leider falsch. Dieser bezieht sich nicht darauf, dass das Elternteil dem Kauf mit eigenen Mitteln zustimmen würde (sonst wäre der § ja sinnfrei, da würden ja ganz normal §§ 107, 108 BGB greifen) sondern das der jeweilige gesetzl. Vertreter der Übertragung der Leistung (also dem Geld) des Dritten (der AG) dem Minderjährigen (den FS) zugestimmt hat - also in kurz: der § 110 setzt voraus, dass die Eltern dem Arbeitsverhältnis (woraus die Mittel ja stammen) zugestimmt haben.

Und das habe ich - mit Verlaub - mal vorausgesetzt.

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HarryXXX  03.06.2022, 19:45
@Jurafuchs

Glaub ich nicht. Da müsszten wir mal einen Juristen fragen.

....wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind....

Da bezieht sich der Zweck mit Sicherheit auf die vertragsmässige Leistung.
Aber, wie heisst das? IANAL

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Jurafuchs  03.06.2022, 19:47
@HarryXXX
Da müsszten wir mal einen Juristen fragen.

Keine Sorge, als ein solcher beantworte ich dir die Fragen.

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Jurafuchs  03.06.2022, 19:49
@HarryXXX

Ich bleibe nach wie vor bei meiner Erläuterung, bisher konnte mir hier auch noch keiner das Gegenteil beweisen.

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ronalda  03.06.2022, 21:13
@Jurafuchs

Nein. Es handelt sich nicht um Taschengeld. Außerdem dürfen Eltern auch beim Taschengeld das ein oder andere ausschließen. Auch wenn dies natürlich im normalen Rahmen zur freien Verfügung sein sollte.

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Jurafuchs  03.06.2022, 23:20
@ronalda
Es handelt sich nicht um Taschengeld.

Richtig, es ist kein Taschengeld, sondern eine Bewirkung mit eigenen Mitteln.

Außerdem dürfen Eltern auch beim Taschengeld das ein oder andere ausschließen.

Solang es z. B. nichts illegales ist - nö.

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HarryXXX  04.06.2022, 00:16
@Jurafuchs

Na ja, bisher kenne ich nur deine juristische Auslegung von "Zweck". Eine alternative Interpretation wäre schon mal interessant. Ich glaube nämlich, dass es nur daran hängt.

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Schwierig das pauschal zu entscheiden. Zwar darfst du mit deinen eigenen Mitteln auch selbst Leistungen erwirken, wenn du das Gerät aber kaufst, gehört es zum Vermögen und deine Eltern dürfen darüber verfügen.

Edit: Schlimm was hier für Halbwissen existiert bei anderen Antwortenden...

ronalda  03.06.2022, 18:40

Wohl eher umgekehrt. Es handelt sich um Eigentum des FS. Sowohl das verdiente Geld als auch was er,/sie davon kauft. Allerdings können sie bestimmen, was er/sie davon kaufen darf.

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Hi. Du verdienst zwar dein eigenes Geld aber da du erst 13 bist kann trotzdem deine Mama entscheiden was du bekommst und was nicht, grade wenns um etwas teures wie um ein Handy geht:) Außerdem musst du immer bedenken dass sich Eltern immer sorgen machen müssen was ihr Kind macht egal bei was. Das ist völlig normal:)

Jurafuchs  03.06.2022, 18:43

Nein, das dürfen sie nicht verbieten.

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