Dürfen lehrer die note laut sagen?

13 Antworten

Sie darf das nur wenn alle sagen, dass sie einverstanden sind. Ist zumindest bei uns so

https://beamten-infoportal.de/magazin/beruf/lehrer/lehrer-duerfen-noten-oeffentlich-bekanntgeben/ Öffentliche Bekanntgabe der Noten umstritten

Richtlinien, die eine öffentliche Bekanntgabe von Schülernoten verbieten, gibt es nicht. Dennoch ist das Vorgehen in vielen Kreisen umstritten.

Zwar untersagen die Schulgesetze das Verlesen von Noten nicht eindeutig, allerdings lassen sie eine Notenbekanntgabe vor der Klasse auch nicht ausdrücklich zu. Somit wird der Datenschutz als Gegenargument deutlich. Schließlich kann ein öffentliches Verlesen der Noten durch den Lehrer durchaus auch Folgen nach sich ziehen. Dazu zählen Ausgrenzung wie auch Mobbing infolge besonders guter oder weniger guter Noten. Auch könnten sich Schüler durch den Lehrer bloßgestellt oder verletzt fühlen, wenn dieser die Ergebnisse vor der Klassengemeinschaft bekanntgibt.

Darüber hinaus führen Gegner der öffentlichen Bekanntgabe der Noten als Argument an, dass für die persönliche Lernentwicklung und Leistungssteigerung der Schüler lediglich die eigene Note eine Rolle spiele und nicht die der Mitschüler. So fehle die pädagogische Rechtfertigung des Vorgehens.

Gründe für eine öffentliche Notenbekanntgabe

Allerdings sprechen auch einige Gründe für die öffentliche Bekanntgabe der Schülernoten. Dazu zählen:

  • Regelmäßige öffentliche Bewertung von Unterrichtsleistungen wie Abfragen an der Tafel oder Wiederholungen
  • Verbesserte Einschätzung der eigenen Leistungen für die Schüler
  • Einschätzung der Maßstäbe der Notenvergabe
  • Überprüfbarkeit der Notenvergabe des Lehrers durch Klassengemeinschaft und Möglichkeit zur Kritik
  • Transparenz in der Notenvergabe des Lehrers hinsichtlich Gleichberechtigung und Fairness

Die Argumente der Befürworter einer öffentlichen Bekanntgabe der Noten vor der Klassengemeinschaft sind durchaus schlagkräftig.

In der Umsetzung kommt es aber vor allem darauf an, mit welchem Hintergrund die Noten verlesen werden. Verkündet ein Lehrer die Einzelnoten und kommentiert diese wertend, so ist dies selbstverständlich nicht zulässig. Eine neutrale Bekanntgabe ließe sich hingegen mit den aufgeführten Argumenten rechtfertigen.

Woher ich das weiß:Recherche

Also bei uns wurde es auch früher gemacht, aber meine Schulzeit ist auch etwas her...

Achtung gefährliches Halbwissen:

Ich denke auch das es Datenschutzrechtlich sehr bedenklich ist, da es den anderen deinen Wissensstand mitteilt. Zwischennotengespräche werden ja auch vertraulich vor dem Klassenzimmer (oder so) gemacht.

Unsere Lehrer waren mal auf einer Fortbildung und als sie wiederkamen hat unsere Sportlehrerin gesagt dass sie das in einem geschützten Raum dürfen. Wie auch immer, find dich einfach damit ab. Ist doch kein Problem.

Sie müsste vorher fragen, ob alle damit einverstanden sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Abitur 2016