Dürfen Lehrer auch auf Porno Seiten sein und dort Videos von sich hochladen?

6 Antworten

Das kommt drauf an. Wenn die Lehrer Beamte sind, dann gelten für sie besondere Beamtenpflichten. Eine davon heißt Wohlverhaltenspflicht. Es gehört mit Sicherheit dazu, nicht erkennbar auf Pornos zu erscheinen. Wenn man ihn nicht erkennen kann, ist es sicher egal.

Der Lehrer riskiert ein Disziplinarverfahren.

Zivilrechtlich spricht nichts dagegen. Der Arbeitgeber wird sich aber nicht freuen, wenn das publik wird.

Klar, auch Lehrer haben das Recht auf ihr "Privatleben" ...

wenn die es so Hochladen, dass es jeder sieht sind se selber schuld und was der Rektor davon hält steht auf einem anderen Blatt aber im Grunde dürfen Lehrer das.

Natürlich dürfen Sie, wenn es sich im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegt.

Natürlich dürfen die das - sie wären aber dumm, wenn sie es täten!