Dürfen Investmentbanker selber auch investieren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Regelungen betreffen ja nicht nur die Investmentbänker. Da hängt bei echten wichtigen Informationen noch ein ganzer Rattenschwanz an sonstigen Mitarbeitern der Bank dran. Ist immer ein heikles Thema. Dafür gibt es sogenannte "chinese walls" die in der Regel von einer Abteilung Namens Compliance oder ähnlichem überwacht werden. Aber wie bei allem, gibt es nie eine 100%ige Kontrolle.

Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich nur, dass MA, die ihr Depot bei einer anderen Bank als dem AG führen "eigentlich" verpflichtet sind, eine Duplikatsabrechnung jedes WP-Geschäftes an die Compliance Abteilung zu senden. Aber wie gesagt, Kontrolle ist gut, Lücken sind dennoch vorhanden.

Ich nehme an, ein grosser Teil des Privat Accounts eines Investment Bankers ist wegen langjaehrigen Aktien-Bonusen sowieso an die Aktien des Arbeitsgebers gebunden.

Ganz prinzipiell dürfen diese Leute auch privat mit Aktien handeln. Allerdings müssen sie aufpassen, dass sie keinen Insiderhandel begehen, der ist nämlich strafbar.

Insiderhandel bedeutet, dass sie Geschäfte privat tätigen auf Basis von Informationen, die sie durch ihren Beruf erhalten und die der Allgemeine Kunde nicht hat.

Wenn die Bank z.B. mit der Übernahme von Firma A durch Firma B betreut ist, der Bänker diesen Wissensvorsprung nutz und privat Aktien der Frma A kauft, dann ist das strafbar. Wenn z.B. der Mitarbeiter weiss, dass morgen die Bank eine negative Studie über ein Unternehmen veröffentlicht und daher heute schon seine privaten Aktien verkauft oder auf den Kursverfall spekuliert, dann wäre das ebenfalls Insiderhandel. Gleiches gilt natürlich für die Mitarbeiter von allen börsennotierten Unternehmen.

Sie dürfen kaufen und verkaufen, was sie wollen - sie dürfen nur kein Insinderhandel betreiben. 

Sie dürfen auf jeden Fall. Allerdings dürfen ihre Handlungen nicht auf Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, zurückzuführen sein, das wäre Insiderhandel. Sie dürfen sich z.B. ohne Probleme Dainler Papiere kaufen. Wenn jedoch der Vorstand ihm im Vertrauen mitteilt, dass die Gewinnzahlen schlecht ausfallen und dies wurde noch nicht an der Börse veröffentlicht, der Banker verkauft seine Papiere aber aufgrund dieser Info, dann handelt er illegal.


MrMeee 
Fragesteller
 10.05.2015, 14:27

Ok, aber jetzt im ernst. Wer will das überprüfen?

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elsalvatore  10.05.2015, 14:33

Das ist schon oft genug aufgeflogen. Die Behörden haben da ihre Methoden. Es fällt schon auf, wenn man kurz vor Bekanntgeben eines Ereignisses in großem Rahmen handelt.

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MrMeee 
Fragesteller
 10.05.2015, 14:39

Ja ok, aber mal angenommen man analysiert im Auftrag der Bank die letzten Firmenzahlen (also öffentliche), und kauft für die Bank dann Aktien, dann darf man ja diese Aktien auch selber kaufen. Es Waren ja öffentlich zugängliche Informationen.

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elsalvatore  10.05.2015, 14:47

Genau so sieht es aus.

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