Darf die Arge bzw. das Jobcenter das (bank)

5 Antworten

Man darf ein Konto bei einer anderen Bank aufmachen. Sparbuch oder Giro ist egal, aber man muss es der Arge mitteilen. Man muss dann alle halbe Jahr die Auszüge vorzeigen. Du kannst es natürlich auch verschweigen, aber das fände ich nicht richtig und wenn es denn raus kommt hast du echt Ärger, weil, obwohl vom Arge-Geld gespart, ziehen sie ab einer gewissen Summe, wieder was vom Geld ab (lächerlich, aber ist so...). Auch wenn das Sparbuch für die Kinder ist, muss man es mitteilen. Die Arge fragt NICHT die Banken ab.

helmutgerke  30.07.2012, 20:16

Man muss dann alle halbe Jahr die Auszüge vorzeigen

bitte hier bei gutefrage.net kein Unsinn verbreiten

Die Arge fragt NICHT die Banken ab

offenbar NULL-Ahnung, vom Datenabgleich vermutlich noch nichts gehört

Lese dir bitte zunächst die gutefrage.net Richtlinien durch und dann kannst du gerne entsprechend hier deine Antworten einstellen.

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AnPeLiOs  31.07.2012, 07:59
@helmutgerke

Dann ist das aber neu, denn meine Schwester hatte 5 Jahre ein Konto, von dem die Arge nichts wusste und meine Schwester nur durch eine "Stolperfalle" (aus versehen die falsche Kontonummer angegeben) das Konto nach reichen musste. Dann hat sie alle halbe Jahr beim Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge weiterreichen müssen (das macht sie jetzt seit 2010). Falls sich was geändert hat, entschuldige ich mich hiermit für die falsch gegebene Antwort.

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helmutgerke  31.07.2012, 08:38
@AnPeLiOs

Deine Schwester unterhielt vermutlich lediglich ein ganz „normales“ Girokonto, die Konstellation ist in dieser Frage etwas anderer Natur. Hier wird von bezogenen und so ist auszugehen dem Jobcenter bekannte Einkünfte, Geld auf Sparbuch transferiert, also auf neudeutsch umgelagert. Zur Einsparung der Abschlagsteuer ist ein Freistellungsauftrag von nutzen. Und genau über diesen Weg erfahren Sozialleistungsträger von der Existenz „verschwiegener“ Konten. (§ 52 Abs. 3 SGB II)

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Oh. oh - was hier mal wieder mit Halbwissen verbreitet wird, ist unbegreiflich.

Logisch kannst du für deine Kinder Sparbücher anlegen. Durch den automatischen Datenabgleich werden die evtl. über angelegte Sparbücher stolpern und bei dir anfragen. Daher ist es wichtig alle Unterlagen zur Nachweisführung aufzubewahren, woher das Geld auf dem Sparbuch stammt.

Die Eröffnung eines Sparbuches selber brauchst du keinesfalls melden.

Lt. Gesetz musst es nicht anzeigen. Es wird nur problematisch wenn du irgendwann Zinsen bekommst denn das ist Einkommen. Das bekommen die mit und dann wirste angeschrieben. Aber wenn diese Zinsen geringfügig sind ist es egal; ich glaub bis zu 10 € pro Monat sind nicht als Einkommen zu werten lt. Alg II-Verordnung.

Ein weiteres Problem könnte sein, dass die Großeltern oder Onkel/Tanten Geld fürs Enkel-, Patenkind, Nichte, Neffe, etc. zahlen. Das ist Einkommen und muss angezeigt werden.

Mit Vermögen hat das nix zu tun. Vermögen musst du nur bei der Antragstellung anzeigen (nicht bei Weiterbewilligung): Es gilt die Faustregel: alle Geldzugänge außerhalb des Leistungsbezugs ist Vermögen, alle Geldeingänge während des Leistungsbezugs ist Einkommen!

Aber meistens ist es eh besser es anzuzeigen. Sicher ist sicher und Jobcenter ist nicht gleich Jobcenter. Lieber zuviel anzeigen und nix riskieren als zu wenig zu sagen und dafür nacher zahlen zu dürfen...

Du darfst so viele konten haben wie du willst. Einkommen MUSST du der Arge angeben. Das wär sonst Betrug!!

ja man ist verpflichtet alle vermögensangelegenheiten denen mit zuteilen

ob die die banken durchsuchen dürfen weiß ich nicht

ich habe das so gemacht dass ich ein konto für meine tochter unter dem namen meiner eltern angelegt habe