Kautionssparbuch mit Verpfändungserklärung - Darf die Bank auszahlen?

2 Antworten

damit eine Verpfändung wirksam ist muss bei Verpfändung eines Sparkontos die Urkunde, also das Sparbuch, an den Gläubiger (also dich) übergeben werden. Ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir Vorstellen, dass durch die fehlende Übergabe des Sparbuches die Verpfändung nie rechtskräfitg zu stande gekommen ist. Siehe auch § 1205 BGB.

Grundsätzlich kommt es meiner Meinung darauf an, was Du erreichen möchtest. Wohnt denn der Mieter noch in der Wohnung oder ist das Mietverhältnis schon beendet und Du möchtest auf die Kaution zugreifen um evtl. bestehende Schäden / Mietrückstände zu begleichen?

Ich würde damit zum Anwalt gehen. Ja.

Das ist ja schon ziemlich gewagt vom Mieter, das Sparbuch einfach aufzulösen.

Schwierig wird es, wenn Du wirklich Ansprüche aus der Kaution geltend machen willst. Wer dann haftet, sollte Dir zumindest mal ein Anwalt beantworten. Auf jeden Fall müsstest Du vom Mieter eine neue Kaution verlangen können, da die alte ja nicht mehr existiert. Welche Konsequenzen das sonst noch hat, sollte Dir ein Anwalt sagen (damit Du rechtlich auf der sicheren Seite bist).