Kautionssparbuch, Freigabe verweigert

11 Antworten

Ob dieses Sparbuch den Verjährungsfristen nach § 195 BGB unterliegt, wage ich fast zu bezweifeln. Das wäre eigentlich nur der Fall, wenn die Summe direkt an den Vermieter gezahlt wurde und diese separat durch den Vermieter angelegt wurde.

Hier scheint es so zu sein, dass es ein Sparbuch gibt, welches auf den Namen des Partners läuft. Dieses Sparbuch wurde allerdings nur verpfändet. Heißt: Es gibt keinen Geldbetrag, den der Vermieter vereinnahmen könnte. Letztendlich hat der Vermieter nur irgendwo ein Schreiben liegen, dass bei der Bank X ein Sparbuch rumliegt. Den Geldbetrag kann der Vermieter nur vereinnahmen, wenn er einen tatsächlichen Zugriff auf die Geldsumme hat.

Weder Mieter noch Vermieter können aktuell auf dieses Geld zugreifen, weil jede Partei hierzu die Zustimmung der anderen benötigt.

Warum er es damals nicht direkt aufgelöst hat? Es gab ganz gut Zinsen und wurde nicht benötigt für den Moment.

Wenn ein Kautionssparbuch bei der Bank hinterlegt ist, wäre es ausreichend gewesen, lediglich die Verpfändungserklärung zu widerrufen. Das Sparbuch wird deshalb nicht automatisch gekündigt.

Leipzigerin218 
Fragesteller
 09.09.2014, 15:15

Hallo Christian,

ich danke dir für deine Antwort. Ja du hast es eigentlich gut zusammengefasst, weder er noch sie können ohne den anderen zugreifen. Die PSD hat sich nun eben bei meinem Partner gemeldet und mitgeteilt, dass Sie eine Sperre einrichten, sodass die ehemalige VM nicht zugreifen kann, nur eben wenn Miete nicht gezählt wird etc...aber das ist ja eh hinfällig. Die gute Frau hat sich per Mail bei meinem Partner über Ihr telefonisches Verhalten entschuldigt und will nochmal prüfen. Wir warten jetzt den 16. ab und werden danach ggf. Rechtliche Schritte einleiten.

Tja warum er das damals nicht sofort gemacht hat ist mir schleierhaft, da kannte ich ihn leider noch nicht :-)

Hallo,

danke für eure schnellen Antworten! Warum er es damals nicht direkt aufgelöst hat? Es gab ganz gut Zinsen und wurde nicht benötigt für den Moment.

Das Geld ist ja noch vorhanden, mein Partner bekommt ja monatlich Kontoauszüge darüber von der PSD, es ist ja nicht so, dass der Vermieter das Geld aufbringen müsste, es ist ja da!

Was würde denn jetzt mit dem Geld passieren? Liegt das dann dort ewig auf der Bank ohne das jemand Zugriff hat? Ich finde das gerade sehr ungerecht :-(

MaSiReMa  09.09.2014, 14:15

Hmm, die Hausverwaltung hat monatliche Kontoauszüge geschickt, obwohl sie sich jetzt auf eine Verjährung beruft?? Das finde ich nun wieder sehr eigenartig.

Am besten wird es wohl wirklich sein, wenn ihr da mal bei einem Anwalt nach fragt.

Nun ja, gut Zinsen ist ja fein, aber so ein Sparbuch ist nun mal als Kaution für die tatsächlichen Mieter gedacht. Da sollte man dann wenigstens mal nachgefragt haben. ;o)

Aber ebenso hätte die Hausverwaltung das Sparbuch nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach allen abgerechneten Nebenkosten sofort an Deinen Freund übergeben müssen/sollen.

Wie gesagt, Anwalt wird Euch wohl nicht erspart bleiben.

Leipzigerin218 
Fragesteller
 09.09.2014, 14:18
@MaSiReMa

Hallo,

nein die Bank schickt an meinen Partner die monatlichen Kontoauszüge über den aktuellen Stand des Mietkautionskontos. An die Hausverwaltung schicken sie nix, da diese nach deren Unterlagen unbekannt verzogen ist!.

Ich denke auch, wir werden uns Rechtsbeistand holen.

warum wurde das Sparbuch nicht sofort aufgelöst ?? macht man normalerweise so nach Beendigung des Mitverhältnisses

Leipzigerin218 
Fragesteller
 09.09.2014, 13:57

Das weiß ich nicht, sicherlich weil das Geld damals nicht benötigt würde und es gab ja Zinsen.

Littlefoot0987  09.09.2014, 14:00
@Leipzigerin218

also ich würde mir mal den Link den ich, und noch ein weiterer User hier gepostet hat, durchlesen, vielleicht hilft das weiter

Das fällt euch jetzt nach 10 Jahren auf? Wieso habt ihr das nicht sofort nach dem Auszug geltend gemacht?

Es ist tatsächlich so, dass die Mietkaution der Verjährung (3 Jahre, Frist beginnt 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses) unterliegt -> http://www.n-tv.de/ratgeber/Mietkaution-unterliegt-Verjaehrung-article10675061.html

Allerdings verstehe ich die Fragestellung nicht ganz. Wenn das Konto auf den Namen deines Partners läuft, warum wird dann dieses Schreiben benötigt?

Littlefoot0987  09.09.2014, 14:09

so ein Schreiben wird immer benötigt.. mein Kautionskonto lief auch auf meinen Namen, aber zur Freigabe bzw zur Auflösung benötigte ich die schriftliche Freigabe des Vermieters, anders kommt man an das Geld nicht ran

Leipzigerin218 
Fragesteller
 09.09.2014, 14:19

Nein, es ist ihm nicht nach 10 Jahren aufgefallen. Nur benötigte er die Jahre über das Geld nicht und lies es dort für Zinsen laufen.

Da es SEIN Geld ist, kann das schwerlich verjähren. Aber ohne Anwalt werdet ihr nach deiner Schilderung nicht wirklich viel weiterkommen.

Leipzigerin218 
Fragesteller
 09.09.2014, 13:57

So sehe ich das eigentlich auch. Wir haben Ihr jetz noch eine Frist bis 16.9. gesetzt. Die Bank haben wir ebenfalls schriftlich informiert. ...und ja danach werden wir wohl per einen Anwalt müssen

qugart  09.09.2014, 14:01
@Leipzigerin218

Dann habt ihr wohl die Abtretung des Kontos vergessen....

qugart  09.09.2014, 13:57

Nein, es ist eben nicht so ohne weiteres sein Geld.