Überbrückungsgeld rückwirkend?

6 Antworten

Hole Dir rasch eine Sozialberatung - entweder, wie man Dir hier schon empfiehlt, in einem Sozialverband (google so) wie dem VdK, oder bei einer Sozialberatung (google auch so) von einem freien Träger.

Beim Sozialverband musst Du Mitglied werden mit einem Jahresbeitrag von ich meine es sind ca. 60 Euro, denn Vereine dürfen nur Mitgliedern Rechtsrat erteilen.

Googelst Du mit sozialberatung, füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). Dir werden so die Caritas, Diakonisches Werk, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband ... gezeigt, und bitte um einen raschen Termin wegen akuter Geldnot.

Zu klären wäre ja auch, ob die Behörde, bei der Du den Antrag gestellt hattest, ihre Fürsorgepflicht verletzt hat, indem sie Dir nicht rechtzeitig den richtigen Adressaten nannte. Vielleicht hätte sie den Antrag sogar weitergeben müssen (das weiß ich nicht, die Sozialberatungen sollten es aber wissen).

Falls Du in Hamburg wohnst, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. (Sei dort am besten schon um 8 Uhr und frage die Wartenden, wer zuletzt gekommen ist - man geht dann der Reihe nach rein.) - Wohnst Du in Bremen, klick Dich hier rein:

http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen85.c.1668.de

cyracus  27.05.2014, 14:14

Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

.

Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall empfehlenswert.

Lass Dich nicht irritieren, dass auch auf "Hartz IV" Bezug genommen wird. - Manchmal bekommt man auf diese Weise auch für Grundsicherung im Alter und bei Erwebsunfähigkeit wichtige Infos (wie hier zu den Beiständen).

Das Sozialamt braucht im Gegensatz zum JObcenter keinen Antrag. Es braucht lediglich von Deiner Bedürftigkeit zu erfahren. Das hat es ja mit der Antragstellung auf die unpassende Leistung schon getan.

Dass Du jetzt zur Klärung der Verhältnisse ein weiteres Formular ausfüllen musst, ist ok. Aber gezahlt wird dann ab Antragsdatum der ersten Leistung.

Wenn Du nicht wieder zwei Monate auf den nächsten Brief warten willst und kannst, solltest Du beim Sozialamt einen Antrag auf Vorschuss stellen.

Beim JC kannst Du die darlehensweise zu gewährende Weiterzahlung der Leistung bis zum Einsetzen der Sozialhilfe beantragen.

Das JC kann dieses Geld vom Sozialamt zurückfordern, ohne dass Du damit was zu tun bekommst.

Du wurdest als Erwerbsunfähig lt.Gutachten eingestuft somit lag es an Dir bei den entsprechenden Behörden Anträge zu, zwecks Unterstützung zu stellen.. kann Sozialamt. Rentenversicherung oder ??? sein.. Rückwirkend muß niemand zahlen

Auch dein falscher Antrag hat keine Auswirkung auf deinen Leistungsanspruch !

Dieser Antrag wirkt zurück,auf deinen jetzt richtig gestellten Antrag,also bekommst du die Leistungen rückwirkend gezahlt.

Wenn du also über keine Rücklagen verfügst,musst du das dem Sozialamt anhand von aktuellen Kontoauszügen belegen,sie sind dann verpflichtet,dir einen angemessenen Vorschuss auszuzahlen.

Hast du bereiz Mahnungen erhalten,weil du deinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kannst,würde ich diese als Nachweis ebenfalls beim Sozialamt vorlegen.

Hier hätte das Sozialamt dir von sich aus die richtige Hilfe anbieten müssen und dann auch den Antrag umwidmen. Der Ursprüngliche Antrag gilt dann als Beginn.

Eine rückwirkende "Vorkasse" dagegen ist ein Widerspruch in sich.