Dürfen Gruppenleiter zu ihren Beschäftigten unfreundlich sein und die sogar anschreien?

3 Antworten

Jein. Anschreien ist zwar nicht strafbar beleidigen aber schon.

Der Arbeitgeber hat gegenüber den Arbeitnehmern sogar eine besondere Fürsorgepflicht. Das heißt: Er muss die Beschäftigten nicht nur entsprechend Recht und Gesetz behandeln, sondern auch auf ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen und sie vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen. Das gilt auch für psychische Belastungen, die zum Beispiel durch Schikanen entstehen. Wenn Vorgesetzte sich schikanös verhalten, ist der Arbeitgeber dafür grundsätzlich verantwortlich.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.

Dürfen schon, ist aber nicht die feine Art.

Dürfen sie.

Ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.