Welche Konsequenzen hat die Beziehung mit meinem Arbeitskollegen?

5 Antworten

Also: Eine sexuelle Beziehung ist, unter der Voraussetzung, dass du nicht die Notlage deines Partners ausnutzt, und ihr beide über 18 seid, erst einmal nicht strafbar.

Du kannst hierzu den § 174a und c im StGB lesen:

§ 174a Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen.

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer gefangenen oder auf behördliche Anordnung verwahrten Person, die ihm zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch seiner Stellung vornimmt oder an sich von der gefangenen oder verwahrten Person vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Person, die in einer Einrichtung für kranke oder hilfsbedürftige Menschen aufgenommen und ihm zur Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit dieser Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

§ 174c Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses.

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Ob du das Arbeitsverhältnis nun missbrauchst, oder seine Notlage ausnutzt, musst du selbst wissen. Man kann nicht sagen, dass es grundsätzlich verboten oder erlaubt ist.

So lange du ihn nicht direkt betreust ist das ok. Ich würde aber dennoch meinem Vorgesetzten davon erzählen (kannst ihn/sie ja um Verschwiegenheit bitten). Gerade weil es ja rechtlich kein Problem ist, ist das moralisch nur richtig. Außerdem beugst du so Problemen vor, falls es doch anderswo raus kommt oder auch Eure Beziehung während du da noch arbeitest in ne Schieflage gerät...

schau mal in deinen vertrag, ob da irgendwas darüber drin steht, dass sowas untersagt sei. aber eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es probleme geben könnte. ihr seid alt genug und du arbeitest nicht direkt mit ihm. ich wünsche euch viel glück für eure liebe.

XxLyaxX 
Fragesteller
 13.06.2013, 18:13

Also, in meinem Vertrag steht nichts..

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Felixie1  13.06.2013, 23:54
@XxLyaxX

In Arbeitsverträgen steht allgemein nichts von eventuellen Liebesbeziehungen.

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Im Moment solltet ihr das noch geheim halten.Aber Du könntest ja im Gespräch mit anderen das Thema ansprechen,was wäre wenn-----------------Ein Gesetz wird es sicher nicht geben.Hat Dein "Schutzbefohlender eine Krankheit psychischer Art?Kommt er mal aus der Gruppe weg und wird eingegliedert in ein normales Leben?Wenn ja,ist das günstig für eure Liebe,dann braucht ihr nur abwarten,bis es soweit ist.

das ist doch eure privatsache solange eure arbeit nicht beeinträchtigt wird sollte das doch kein problem sein