Kann meine Betreuerin mir das verbieten?
Also ich wollte in einer Behindertenwerkstatt anfangen, hatte den Aufnahmeantrag, ausgefüllt, losgeschickt. Nun hörte ich aber, dass meine Betreuerin es als zu früh erachtet, ich also noch nicht dort anfangen sollte. Meine Betreuerin hat die Zuständigkeit: Vertretung in Arbeitsangelegenheiten (u. A.).
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
5 Antworten
Wenn Deine Betreuerin diese Zuständigkeit hat, kann sie Dir verbieten zu diesem Zeitpunkt in der Behindertenwerkstatt zu arbeiten. Sollte sie diesbezüglich auch in Zukunft nicht mit sich reden lassen, würde ich mich an den Richter wenden.
Deine Betreuerin "erachtet es als zu früh?" Das Amtsgericht erteilt aber den Betreuerausweis aufgrund vorliegender medizinischer Unterlagen und anderer Gutachten.
Sprich also bitte mit einem Deiner behandelnden Ärzte, dass Deine Arbeitsfähigkeit festgestellt wird und die Unterlagen an das Amtsgericht zur Ausstellung eines neuen Betreuerausweises gesandt werden.
Eine Betreuerin kümmert sich um die jeweilige Person und ist um das persönliche, soziale, finanzielle etc. Wohlbefinden bemüht.
Die Betreuerin ist von einer Betreuungsrichterin in ihrem Amt bestätigt worden und in dieser Eigenschaft bist Du ihr ausgeliefert.
Du kannst zwar versuchen, Deine Interessen gegen diese Person durchzusetzen und Dich beim Betreuungsgericht beschweren, doch die Erfahrung hat gezeigt, dass die Betreuerin zusammen mit dem Betreuungsgericht am längeren Hebel sitzt und sich nicht um Deine Belange scheren muss.
Ungeachtet dessen, würde ich die wenigen Mittel, die Dir noch geblieben sind, trotzdem nützen und gegen diesen Wilkürakt angehen und immer wieder aufs Neue bei der Betreuungsrichterin vorstellig werden.
Je öfter Du bei der Betreuungsrichterin auf der Matte stehst, desto unruhigr wird diese werden und irgendwann nachgeben und Deinem Wunsch entsprechen.
Wenn sie die Vertetung in Arbeitsangelegenheiten hat, darf sie das.
Du weißt hoffentlich, dass eine Betreuung nur mit deinem Einverständnis eingerichtet werden darf. Und dass eine Betreuerin keine Entscheidungen gegen deinen ausdrücklichen Willen treffen darf. Wenn du mit deiner Betreuerin und ihren Entscheidungen nicht einverstanden bist, kannst du dich and zuständige Vormundschaftsgericht wenden. Alles Gute für dich!