Dürfen Flüchtlinge mit Gestattung im Inland fliegen?

4 Antworten

Ich denke nein, zumindest nicht ohne Reiseerlaubnis. Ohne einen Kommentar zum Gesetz gelesen zu haben: Es gibt in Deutschland das Asylverfahrensgesetz. Die §§56ff. regeln das Aufenthaltsrecht von Asylbewerbern. In Bayern ist es meiner Meinung nach so, dass man sich mit Gestattung nur innerhalb eines Regierungsbezirks bewegen darf. Ebenso gilt §61 AufenthG. Länder können eigene Regeln festlegen. Erkundige dich bitte bei der Ausländerbehörde, um keine Probleme zu bekommen.

Die Aufenthaltsgestattung beschränkt in der Regel den Aufenthalt auf einen bestimmten Ort/ Bezirk/ Stadt. Ich weis aber, dass es Ausnahmen gibt. Und das man einen zeitweiligen Aufenthalt außerhalb des auferlegten Bezirkes, beantragen kann. 

Natürlich muss das vor Reiseantritt erfolgen. Geht einfach mal auf die Ausländerbehörde / BAMF und fragt dort nach. Bzw. stellt ggf einen Antrag dafür. 

Eine Reise ins Ausland ist aber meines Wissens, mit einer Gestattung nicht möglich.

Wenn er eine Reiseeinschränkung hat, dass heißt er darf sich nur im Umkreis von ...km aufhalten, dann darf er weder mit Flugzeug noch mit Bahn oder Bus so weit reisen.

Natürlich dürfen sie....wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben in der KEINE Beschränkung an den Wohnort auferlegt wurde.Sie dürfen auch ins Ausland fliegen,nur nicht in das Land aus dem sie geflohen sind.Aber Achtung sie müssen sich vom Jobcenter beurlauben lassen.Er muss natürlich für das Ausland den blauen Reisepass besitzen,aber ihr wollt ja nur im Inland fliegen.Für Flüchtlinge die ihren Pass bis zum 6.8.2016 bekommen haben,trifft es meistens zu.Ich hoffe ich konnte Dir helfen.