Dürfen die Reinigungskräfte dauerhaft den Aufzug besetzen?

10 Antworten

Der Aufzug muß für seine Zwecke dauerhaft zur Verfügung sehen!

Wartungen oder Reinigungen können selbstverständlich eine vorübergehende Unterbrechung des Fahrstuhlbetriebes zulassen.

Zer091  16.04.2020, 11:16

Sag bitte nicht Fahrstuhl, da läuft es mit immer eiskalt den Rücken runter. So wie wenn jemand bestestes oder einzigstes sagt. Gibt einen Fahrsteig oder einen Aufzug, aber keinen Fahrstuhl (außer du hast nen treppenlift zum rein setzten).

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schelm1  16.04.2020, 11:28
@Zer091

"Wiki" scheint da verschieden Bergriffe zu kennen; ich übrigens auch:

Eine Aufzugsanlage, kurz AufzugFahrstuhl oder Lift genannt, ist eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Aufzugsanlagen zählen in der Fördertechnik zu den unstetigen Förderanlagen.

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Zer091  16.04.2020, 11:38
@schelm1

Jop, schön das du Wikipedia zitieren kannst. Ein Rollstuhl wird auch Fahrstuhl genannt und passt deutlich besser zum Begriff.

Leider hat sich der Begriff eingebürgert, genau wie googlen für eine Suche im Internet oder PIN-Nummer, was eine dopplung ist (das N in PIN steht schon für Nummer). Davon gibt's jede Menge, das macht es trotzdem noch nicht richtig.

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schelm1  16.04.2020, 11:57
@Zer091

"Heiliger St. Martin!" Sprachgebrauch - es lebe "des Kaisers Bart"! 

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Das musst du mit dem Eigentümer / der Eigentümerversammlung klären ob das den Putzkräften erlaubt wird oder nicht.

Die machen auch nur ihren Job, sei lieber froh das du das Treppenhaus nicht selbst putzen musst. Was machst du denn wenn die Aufzugsanlage mal defekt ist oder gewartet wird? Dann ist der idr. deutlich länger als ne halbe Stunde außer Betrieb.

Dann geht man halt mal zu Fuß (soll übrigens echt gesund sein) oder man wartet ne halbe Stunde.

Hallo gute Frage.Nein dürfen sie nicht.Nur für ein und Ausladen.Schönen Dienstag.Lg Klose11

Nein, es ist genau geregelt im Aufzugsbesetzungsgesetz aus dem Jahr......

.... also um das mal so zu sagen, es gibt kein Gesetz, welches dies verbieten würde.

Drum ja, es ist erlaubt.

Wem das nicht gefällt, der kann versuchen, Regelungen über Hausverwaltung / Vermieter zu erwirken, aber wenn die nicht wollen, kann man nichts gegen tun.