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Wie oft müssen Aufzüge vom TÜV überprüft werden?

gefragt von spikelee am 17.01.2008 um 18:25 Uhr

Wie oft muss der Aufzug in unserem Haus vom TÜV abgenommen/auf seine ordnungsgemäßige Funktion überprüft werden? Gibts da irgendwelche Vorschriften?

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gri1su
beantwortet von gri1su am 17. Januar 2008 18:56
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Es soll Bestimmungen geben, die vorschreiben, das Aufzüge mindestens einmal einer Wartung unterzogen und geprüft werden müssen. So die Aussage eines Technikers für Aufzüge. Wo diese Bestimmung aber verankert und nachzulesen ist, konnte er mir leider auch nicht sagen. Ich könnte mir aber gut vorstellen, daß diese Vorschrift unter den technischen Regeln der Berufsgenossenschaften zu finden ist.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 17. Januar 2008 19:56

Nein, Drache, in den VGBs steht zu "überwachungspflichtigen Anlagen" nur, dass sie (sinngemäss) "beanspruchungsgerecht" geprüft werden müssen; in der Regel ist das einmal jährlich.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 17. Januar 2008 20:08

jetzt sehe ich grad, da hat Jemand bei mir das Wort jährlich geklaut.

Du hast Recht: Es sollte ja auch heissen: Mindestens einmal JÄHRLICH

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 17. Januar 2008 21:04

tschuldigung, war´n Versehen...
da hast Du´s wieder: "jährlich"
die Gänsefüßchen hätt ich aber gern wieder... :-)

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 17. Januar 2008 21:08

ruthchen, ICH BIN ENTSETZT!!!!!

Von Dir hätte ich das ja am Allerwenigsten erwartet. Aber DANKE, daß Du so ehrlich bist und mir das Wort zurück gegeben hast. Für die Gänsefüsschen lass ich mir aber noch etwas einfallen, bevor Du sie wieder bekommst..... :-))))

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 17. Januar 2008 21:29

ruthchen ist würklich ganz zerknürscht

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 17. Januar 2008 21:46

ach herrje. Ruthchen, jetzt bloß keine Tränen. Ich kann doch keine Frau weinen sehen......

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 18. Januar 2008 01:49

kriegichnTaschntuch? oder muß ich mir das auch klauen... :-)

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 18. Januar 2008 08:36

reicht denn ein Taschentuch, oder soll es lieber gleich eine Tischdecke sein????


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 17. Januar 2008 18:38
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Es gibt da keine festen Fristen. Der Betreiber muss das nach bestimmten Kriterien selbst regeln (siehe http://www.bwr-media.de/newsletter/gan/newsletter200604_20.html#m3 ). Das Amt für Arbeitsschutz (z. B.) überprüft dann, ob die selbstgewählten Fristen sachgerecht sind. Sie müssen auch nicht von eíner neutralen Organisation wie z. B. dem TÜV untersucht werden, sonden können auch z. B. durch den Hersteller durchgeführt werden.


medicangel
beantwortet von medicangel am 17. Januar 2008 18:40
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Im Aufzug klebt eine Art TÜV Plakette,fast wie beim Autokennzeichen,im Maschinenbereich muss eine Stempelplakette sein und es muss ein Prüfprotokoll im Maschinenraum hängen,ein weiteres Protokoll hat dein Vermieter und muss dir Einblicknahme gewähren,auf Verlangen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 17. Januar 2008 18:35
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Entweder im Aufzug oder im Maschinenraum klebt ein Siegel mit der letzten Abnahme und auch der Hinweis auf die nächste.


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