Dürfen Ärzte auch 1-2 Tage rückwirkend krank schreiben?

2 Antworten

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erlaubt in § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 eine rückwirkende Krankschreibung "nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen".

Für den Arzt ist das dann auch kein Problem, wenn der Zustand des Patienten, die Art der Erkrankung und ihr Fortschritt (außerdem auch das Vertrauensverhältnis) die Feststellung zulassen, dass die Erkrankung schon länger besteht als erst seit dem Tag der Konsultation.

Außerdem ist es - in Deinem Fall - hilfreich, wenn Du an dem Tag, an dem es Dir so schlecht geht, dass Du den Arzt nicht aufsuchen kannst, in der Praxis anrufst, sodass der Arzt informiert ist, dass es Dir schon vor dem Tag des Besuchs bei ihm schlecht ging.

Möglich ist das schon.... wenn dein Arzt dich kennt.... mein Mann z.B. ist Migränepatient... und wenn es ihn "erwischt" dann kann er auch nicht am gleichen Tag zum Arzt... aber ich rufe dort an und somit hat die Ärztin eine erste Information... wenn es ihm dann am nächsten Tag besser geht, bekommt er rückwirkend eine AU....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung