Duales Studium beim Bundesnachrichtendienst Verpflichtung?

3 Antworten

Die Regelungen dazu findest Du im Bundesbesoldungsgesetz: Man kann - das geschieht auch regelmäßig - Dich für bis zu fünf Jahre in der Form "verpflichten", dass, anhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens, unterschiedliche Anteile der Anwärtervergütung zurückgefordert werden.

Ne, die bieten das nur an.. Mein Kollege hat sich seinen Meister von der Firma bezahlen lassen und ist dann trotzdem gegangen. Deal war, dass die Firma seinen Meister bezahlt und er der Firma erhalten bleibt.