Driften auf der Straße?

2 Antworten

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Zudem kann ebenso wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) eine Strafe für das Driften auf einem Parkplatz drohen.

Alternativ dazu kommen auch die Vorschriften aus § 30 StVO zum Umweltschutz infrage, denn bei der Nutzung von Fahrzeugen ist es verboten, unnötigen Lärm oder eine vermeidbare Abgasbelästigung zu verursachen.

gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

da reagiert die "Rennleitung" recht allergisch