Diplom Finanzwirt NRW? wiederholen?

1 Antwort

§ 4 Abs. 2 S. 8 StBAG

Wer eine Prüfung nicht besteht, kann sie einmal wiederholen.

wird meines Wissens nach sehr eng ausgelegt, so dass man wirklich nur einen einzigen Wiederholungsversuch hat.

Fällt man auch durch den Wiederholungsversuch, war es das mit dem Studium zum Diplom Finanzwirt beim Finanzamt - und zwar endgültig und bundesweit. Einen neuen Versuch zum späteren Zeitpunkt gibt es nicht mehr. Man ist dann leider für das Studium gesperrt.

Ein Bekannter von mir war in genau der Situation, dass er die Zwischenprüfung und die Wiederholung nicht bestanden hatte.

Ob nach durchgefallener Zwischenprüfung eine Versetzung in den mittleren Dienst möglich ist, weiß ich nicht. Das müsste mit der jeweiligen Einstellungsbehörde abgeklärt werden.

Bei der Laufbahnprüfung hingegen ist es keine Seltenheit - zumindest im Justizdienst -, dass diejenigen, die die LP nicht geschafft haben, in den mittleren Dienst kommen können.

Allerdings kannst du dich komplett neu für den mittleren Dienst bewerben, und müsstest aber das komplette Auswahlverfahren erneut durchlaufen und wahrscheinlich auch eine gute Argumentation vorbringen, warum es mit dem Studium im gehobenen Dienst nicht geklappt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
Afrage 
Fragesteller
 30.01.2024, 18:24

hallo, danke. wenn ich die Wiederholung nicht bestehe. bin ich dann fürs Finanzamt gesperrt oder generell alles was mit steuern zu tun hat

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