Dienstlicher Funkscanner Antenne

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Es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn Du in diesem Forum ehrliche Fragen stellst!

Wenn Dein Vater dienstlich erreichbar sein muß dann hat ihm seine BOS- Organisation diesen Scanner zu stellen. Kauft er sich selbst einen, macht er sich strafbar. Fakt.

Zu der Geschichte mit dem 2m- Band und der Frequenz: Hier handelt es sich um Flugfunk und das Abhören ist, ebenso wie die 4m-Band- Geschichte, strafbar.

Bringen wir die Sache doch auf dem Punkt: Du willst Dir einen Scanner zulegen und sowohl beim Behördenfunk als auch beim Flugfunk all dem, was man sonst noch empfangen kann, zuhören!

Dein Vorhaben ist strafbar und wird aktuell auch sehr stark von den Behörden verfolgt; also lass es einfach bevor Du amtlichen Stress bekommst!

Mfg

Saibot91  09.04.2015, 17:33

War tatsächlich ein bisschen verdächtig formuliert... :-D

Bei "interessanter Bereich" musste ich dann entgültig schmunzeln...

Was du geschrieben hast ist aber nicht ganz richtig.

Die Scanner sind frei verkäuflich. Der Besitz, das Führen und das Verwenden sind nicht Strafbar. Allerdings ist das Empfangen von nichtöffentlichen Frequenzen (BOS, Flugfunk, Militär,..) strafbar!

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Gluglu  10.04.2015, 08:42
@Saibot91

Man will ja nicht päpstlicher sein als der Papst selbst... aber wenn man so offensichtlich fragt verdient das ein verbales Ziehen am Ohr. Wir befinden uns in einer freien Marktwirtschaft aber ich finde es absolut gar nicht gut, dass sich heute einfach jeder alles kaufen kann... schlimm genug, dass Amateurfunkgeräte verkauft werden und kaum dabeisteht, dass hier eine Lizenz mit Rufzeichen erforderlich ist. Aber nachdem ja 4m- Band- Geräte und Flugfunk- Funkgeräte genauso angeboten werden entbindet das von jeglichem Verständnis. Ein Scanner macht, so gesehen, keinen Ärger im Funkverkehr... aber man findet regelmäßig Fragen nach Empfehlungen über ein gutes VHF/UHF- Funkgerät... ohne dass sich der Fragende überhaupt nur ansatzweise fragt, ob er das überhaupt darf. Amazon sorgt da konstant für ein immer weiter sinkendes Rechtsempfinden. Wenn aber mal jemand vom Amt an der Tür klingelt, nach dem Scanner fragt und das Ganze hinterher mit einer saftigen Ordnungswidigkeit beendet kommt das große Geheule...

Früher hat man noch gesagt: Wenn Du schon sowas machst, dann lass' Dich wenigstens nicht erwischen... aber heute tratscht man ja regelrecht darüber!

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disser100 
Fragesteller
 10.04.2015, 16:28

Letztendlich hast Du Recht und bekommst für Dein klares Statement gleich mal den Stern. Danke ! 

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Gluglu  13.04.2015, 10:58
@disser100

Danke für den Stern und ich finde es wirklich gut, dass Du es so ganz aus freien Stücken zugegeben hast... denn ehrlich währt am längesten...

Es gibt sicherlich Viele, die sowas machen und es gibt auch genügend Homepages, was man wie machen kann... aber wie bei Allem im Leben gilt auch hier: Wenn`s nicht erlaubt ist dann darf man sich halt nicht erwischen lassen und das verhindert man bereits am Besten dadurch dass man nicht darüber spricht. Denn die Wenigsten sind päpstlicher als der Papst!

Mfg

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Antennen für das 4m Band kann man, zumindest empfangsmäßig auch im 2m Band nutzen. Es gibt allerdings auch sehr breitbandige Empfangsantennen, z,B. eine "Diskonantenne". Hier kannst du fündig werden:

www.wimo.com

"interessanter Bereich" ... Du willst doch nur einen haben! Das merkt man dir an. Und wozu postest du die Antenne? Hör mal, wenn du den BOS-Funk abhörst (die merken, wenn jemand drin ist) wirst du richtig hart bestraft. Und wenn dein Vater einen DIENSTLICHEN Funkscanner braucht, kriegt er ihn von der Arbeit, und beauftragt 100% nicht seinen Sohn, um ihm einen zu bestellen.

Worte wie "er bat mich", "speziell", "auch für den 2m Arbeitsbereich", "abhören", "interessanter Bereich", "funktioniert die Antenne dafür auch?" verraten dich. Lass den Müll, sowas bleibt nicht unerkannt. Übrigens muss jedes Funkgerät registriert werden. Die wissen also in Null Komma nichts wer du bist. 

Übrigens hört man nicht ab, man funkt.

Dienstlicher funkscanner.....schon klar