Dienstaufsichtsbeschwerde und Prozeßbetrug?

3 Antworten

Wenn eine Richterin ein Urteil spricht, das einem nicht passt, kann man die nicht anzeigen dafür hinterher.

daß sie im Beschluss gelogen hat

Das geht gar nicht weil...

und Dinge behauptet hat, die so gar nicht gegeben waren

... das gar keine Rolle spielt, wie was war. Die Frage ist nur, wie stellte es sich im Prozess dar. Darauf aufbauend wird ein Urteil gesprochen.

Ein Urteil bedeutet, die Richterin entscheidet dann, was wie war und ab dann war das auch genau so.

Ganz einfach zuletzt, oder?

urmel4000 
Fragesteller
 20.06.2021, 15:04

Hallo, danke für deine Antwort. Es geht hier nicht darum, ob mir das Urteil passt oder nicht, sondern die Richterin hat im Beschluss behauptet, daß ich in Deutschland gemeldet bin, was ich aber nicht so war, wie eindeutig aus der Meldeauskunft der Gemeinde hervorgeht. Nach deiner Meinung ist das rechtens?

Also wenn eine Richterin behauptet, du hattest bei der Bank ein Konto, obwohl du bei dieser Bank niemals ein Konto hattest, dann ist das rechtens?

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feinerle  20.06.2021, 15:09
@urmel4000

Wenn aus den Aussagen vor Gericht sich dies so dargestellt hat, ist das rechtens, natürlich.

Eine Richterin ermittelt nicht selbst, sie hört sich an, was da so verlautbart wird in der Verhandlung und das wars auch schon. Daraus fällt sie ein Urteil und dann ist das so.

Zudem spielen solche Nebensächlichkeiten nun wirklich keine Rolle, ob Du nun gemeldet warst oder nicht, Du warst sicherlich da, oder?

Na allo, siextes?

Also wenn eine Richterin behauptet, du hattest bei der Bank ein Konto, obwohl du bei dieser Bank niemals ein Konto hattest, dann ist das rechtens?

Wenn das so rüberkam, als wär das so, ja klar, ist rechtens.

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urmel4000 
Fragesteller
 20.06.2021, 15:16
@feinerle

Wenn du in ein EU-Land reist und dir wird innerhalb von 2 Tagen Aufenthalt vom Jugendamt das Kind weggenommen und in der Verhandlung wird einfach vom JA behauptet, daß du in dem Land wohnst und lebst und gemeldet bist, obwohl du das dort gar nicht bist, sondern nur 2 Tage dich in dem Land aufgehalten hast, dann ist das wohl keine Nebensächlichkeit oder ? Du kannst doch nicht ernsthaft behaupten, daß das in Ordnung ist, wenn die Richterin falsch behauptet, du hättest in dem fremden Land gelebt, gewohnt und wärst dort auch gemeldet gewesen, wenn dem nicht so ist.

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feinerle  20.06.2021, 15:42
@urmel4000
Wenn du in ein EU-Land reist und dir wird innerhalb von 2 Tagen Aufenthalt vom Jugendamt das Kind weggenommen

Das liegt aber dann nicht daran, dass Du in das EU Land gereist bist.

und in der Verhandlung wird einfach vom JA behauptet, daß du in dem Land wohnst und lebst und gemeldet bist

Dass dem so sei oder nicht ist immernoch nicht der Grund dessen, dass einem ein Kind weggenommen wird.

obwohl du das dort gar nicht bist, sondern nur 2 Tage dich in dem Land aufgehalten hast, dann ist das wohl keine Nebensächlichkeit oder ?

Na klar ist das eine Nebensächlichkeit. Denn es wird niemandem das Kind weggenommen, ausschließlich weil man egal wo lebt oder gemeldet ist. Demnach ist genau das Nebensache.

Du kannst doch nicht ernsthaft behaupten, daß das in Ordnung ist, wenn die Richterin falsch behauptet, du hättest in dem fremden Land gelebt

Sie behauptet es nicht denn wie Du selbst schreibst:

wird einfach vom JA behauptet, daß du in dem Land wohnst und lebst

Das JA hat das wohl in der Verhandlung so dargestellt. Wie gesagt, Richter stellen selbst keine Ermittlungen an, sie nehmen nur das, was im Prozess gesagt wurde. Kommt das so rüber, ist das dann so.

Fazit:

Du suchst eine Kleinigkeit, die nicht ganz stimmt, um das ganze Ding ins Wanken zu bringen.

Aber das wird Dir nicht gelingen.

Zudem, die Richterin hat entschieden, das tut sie mit einem Urteil, Du hast dort gelebt.

Und damit Punkt. Ab ihrem Spruch ist das so - ob das vor ihrem Spruch so war, ist völlig egal. Sie entscheidet per Urteil über die Wirklichkeit und das ist ab dann so.

Ich hoffe, Du hast es jetzt verstanden. Eine Richterin entscheidet, wie die Wirklichkeit aussieht und die bedeutet, Du hast dort gewohnt, warst gemeldet, fertig ab.

Genau so funktioniert eine Gerichtsbarkeit, sie entscheidet und ab da war das so.

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PatrickLassan  21.06.2021, 10:16
@urmel4000

Zitat:

sondern die Richterin hat im Beschluss behauptet, daß ich in Deutschland gemeldet bin,

Anderes Zitat:

in der Verhandlung wird einfach vom JA behauptet, daß du in dem Land wohnst und lebst und gemeldet bist, obwohl du das dort gar nicht bist,

Du widersprichst dir.

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urmel4000 
Fragesteller
 21.06.2021, 12:20
@PatrickLassan

wieso widerspreche ich mir?

Also eine Richterin kann sich über Tatsachen hinwegsetzen und einfach die Unwahrheit behaupten?

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PatrickLassan  21.06.2021, 12:21
@urmel4000

Einmal geht es darum, dass du in Deutschland gemeldet bist, und einmal dass du im Ausland gemeldet bist.

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feinerle  21.06.2021, 12:23
@urmel4000

Wenn man ihr diese derart im Prozess so vorgetragen hat, niemand vehement widersprochen hat, dessen Glaubwürdigkeit nicht angezweifelt wurde, dann war das so.

Man at im Prozess die Gelegenheit, alle Punkte zu klären. Danch nicht mehr, danach war das alles so, wie ein Richter das im Urteil so festgestellt haben mag - auch wenn es vorher nicht so war.

Hättest Dich halt mal gleich gemeldet und das im Prozess geklärt..... hinterher braucht man nicht mehr zu kommen.

Und zudem, dieser Punkt ist kein Grund für die Entnahme von Kindern. In wesentlichen Punkten war da sehr viel mehr, wasentscheidend war.

Es bringt nichts, sich dann an einem kleinen Fehler aufzuhängen, der ändert nichts mehr.

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urmel4000 
Fragesteller
 21.06.2021, 12:26
@urmel4000

Wo du lebst und wohnst und gemeldet bist, ist keine Kleinigkeit, denn das entscheidet darüber welches Gericht zuständig ist, so jedenfalls hat es das OLG in seinem Beschluss verfasst und da ich nicht in Deutschland gelebt, gewohnt und gemeldet war, war weder das deutsche JA noch das AG für mich und mein Kind zuständig. Das hat das OLG selber so verfasst. Also ist das keine Kleinigkeit, so wie du das siehst

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urmel4000 
Fragesteller
 21.06.2021, 12:29
@PatrickLassan

Ich war mit meinem Kind mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet, weil ich auch dort durchgehend lebte und wohnte und war in Deutschland nicht gemeldet, weil ich dort auch nicht wohnte und lebte

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feinerle  21.06.2021, 12:31
@urmel4000

denn das entscheidet darüber welches Gericht zuständig ist

Das ist noch einfacher, ein Gericht entschedet selbst im Zweifelsfall, ob es zuständig sei oder nicht.

Ist es nicht zuständig, wird der Vorgang an das zuständige Gericht weiter gebeen.

Entscheidet man, dass man zuständig sei, ist man das.

Das Gericht entscheidet also, ob es zuständig ist, was die Wahrheit (ab dann zumindest) sei und was darauf zu geschehen hat - und darf alles drei entscheiden.

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urmel4000 
Fragesteller
 21.06.2021, 12:37
@feinerle

Das wurde im Schriftsatz unseres Anwalts vorgetragen und es gab keine Vorgeschichte, die eine Entnahme rechtfertigen würde, denn das Kind hat niemals in Deutschland gelebt. Frau Richterin hat das einfach nicht zur Kenntnis genommen, sondern ist nur den Lügen des deutschen JA gefolgt. Wie geht das denn, das man eine einstweilige Inobhutnahme beantragen kann, wenn das Kind sich gar nicht in Deutschland aufhält, weil es in Österreich lebt?

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urmel4000 
Fragesteller
 21.06.2021, 12:46
@feinerle

Im Prozess habe ich versucht, auch mein Anwalt, dem zu widersprechen, aber die Richterin hat uns jedesmal das Wort abgeschnitten und gar nicht erst zu Wort kommen lassen, das heißt allein dadurch hat sie gegen ein verfassungsgemäß garantiertes ordentliches Verfahren verstoßen, weil sie mich ja erst gar nicht angehört hat

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urmel4000 
Fragesteller
 21.06.2021, 13:21
@feinerle

Wie kommt es dann, daß sogar der Direktor des Bezirksgericht in Österreich von Amtsanmaßung spricht und dann gäbe es ja nicht den Tatbestand der Amtsbeugung

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feinerle  21.06.2021, 13:30
@urmel4000

Das Problem ist, ja Dein genereles Problem hierbei ist, Du bist nicht glaubwürdig. Zudem dürfest Du die Unwahrheit sagen.

Das JA ist aber Zeuge und Zeugenaussagen sind ein Beweis. Sie müssten widerlegt werden, ansonsten entsprechen diese automatisch der Wahrheit.

Das heißt, ohne einen Nachweis, dass das Kind sich sonstwo befunden, gewohnt oder aufgehalten haben mag, ist beweiserheblich vorzutragen. Wenn Du das nur sagst, bisste der Mops.

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urmel4000 
Fragesteller
 21.06.2021, 18:23
@feinerle
  1. wir können lückenlos nachweisen, daß sich das Kind nicht in Deutschland, sondern in Österreich aufgehalten hat
  2. Ein Anwalt hat mir gesagt, daß das JA beweispflichtig ist
  3. Wie will das JA das beweisen, wenn sich das Kind nicht in Deutschland aufgehalten hat und auch dort nicht gemeldet war. Kann man dann dem JA des Lügens überführen und ist das Prozeßbetrug?
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urmel4000 
Fragesteller
 21.06.2021, 18:32
@feinerle

Das JA ist zum Gericht gegangen und hat in seinem Antrag geschrieben, daß gerade die Gemeinde prüfe, ob sich die KM und das Kind überhaupt dort aufhalten, denn bisher habe man die KM noch nicht angetroffen. Da war die KM jedoch schon längst abgemeldet. Die Richterin ist dann hingegangen und hat in ihrer einstweiligen Verfügung einfach behauptet, daß die KM in Deutschland lebe und das Kind auch in Deutschland gemeldet sei. In der Verhandlung ist dann darüber gar nicht mehr gesprochen worden. Und ich habe es schwarz auf weiß, ich noch mein Kind waren in Deutschland gemeldet. Im Grunde genommen hat der Anwalt das verbockt, denn der hat in der Verhandlung gar nichts gesagt

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Wenn es für den Ausgang des Rechtsstreits relevant ist, also zum Nachteil der anderen Partei gereicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
urmel4000 
Fragesteller
 20.06.2021, 15:26

Also sowohl das Urteil beim AG, als auch beim OLG ist schlecht ausgegangen, weil die Richterin gelogen hat, weil das JA sie getäuscht und belogen hat. Das ganze hat den Background, ich war für 2 Tage in einem anderen EU-Land dort wurde mir vom Jugendamt das Kind weggenommen und in der Verhandlung wurde einfach vom JA behauptet, daß ich in dem Land wohne und lebe und gemeldet bin, obwohl ich das dort aber gar nicht war. Also eine glatte Lüge um die Inobhutnahme zu rechtfertigen. Die Richterin nahm das während der ganzen Verhandlung nicht zur Kenntnis und behauptete diese Lüge auch noch in ihrem Beschluss. Also das Urteil kann man nicht mal eben aus der Welt schaffen, aber ich finde solchen Richtern gehört die Ausübung eines solchen Amtes verboten und ich bin der Meinung, das JA hat Prozeßbetrug begangen oder wie siehst du das?

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dataways  21.06.2021, 10:26
@urmel4000
ich war für 2 Tage in einem anderen EU-Land dort wurde mir vom Jugendamt das Kind weggenommen

Wie alt ist denn Dein Kind?

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urmel4000 
Fragesteller
 21.06.2021, 12:13
@dataways

Das Kind war damals bei dem 2tägigen Besuch gerade mal 4 Monate alt

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dataways  21.06.2021, 12:36
@urmel4000

Wenn es Dein Kind ist, dann bist Du mit 60 Jahren wohl eine Spätgebärende.

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Es wäre sicher ebenso zu werten, wie wenn Du die (Un)Wahrheit gesagt hättest.

Wenn man der Richterin klar und deutlich nachweisen kann, daß sie im Beschluss gelogen hat

Wieso sollte eine Richterin gelogen haben ?

urmel4000 
Fragesteller
 20.06.2021, 15:07

Tja, wieso lügt eine Richterin? Vielleicht um ihre unüberlegte vorschnelle einstweilige Verfügung zu rechtfertigen, weil sie nicht den Mut hat zu sagen: Da habe ich Scheiß gebaut.

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