Die Verkäuferin verpflichtet zum Kauf?

9 Antworten

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Solange du noch nicht ja gesagt hast,nein ,würde ich nicht tun,schlimm wenn manche so aufdringlich sind.

Entscheidend und interessant wäre, was du der Verkäuferin zu Anfang geschrieben hast.

Ein Kaufvertrag setzt übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Der Austausch der Kontodaten hat dagegen keine rechtliche Wirkung.

Wenn du dich also nicht daran erinnern kannst, einem Kauf zugestimmt zu haben, kannst du ihre Forderungen ignorieren.

PixelManuel  06.04.2022, 08:45

Genau das. Schrecklich, wie hier die ganzen Hobbyanwälte behaupten, es wäre ein Kaufvertrag zustande gekommen, ohne den Schriftverkehr zu kennen.

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Hat die Verkäuferin den deine Adresse? Die ist denk ich nicht einfach so im Profil ersichtlich oder?

Entscheidend ist hier die Willenserklärung. Wenn du der Verkäuferin deine Adresse zugesandt hast dann kann man das genauso werten. Und dann wäre auch die Bedingung erfüllt das Daten getauscht worden sind.

Hat die Verkäuferin keine Adresse dann fand auch kein Datentausch statt. Somit kann sie sich nicht auf ihre eigene Bedingung berufen.

Ein Vertrag kann dennoch zustande kommen. Sofern hier wieder eine Kaufabsicht von dir kommuniziert wurde.

Was wurde denn nun kommuniziert?

Handelt es sich hier um eBay oder eBay Kleinanzeigen? Das sind 2 verschiedene Dinge. Bei eBay reicht der Klick auf Sofortkauf oder ein Gebot aus um das Produkt zu kaufen.

Fitnessjunkie9 
Fragesteller
 06.04.2022, 08:40

Es handelt sich um Ebay Kleinanzeige…und nein, sie hat keine Daren von mir, keike Adresse…..jedoch habe ich gesagt, dass ich dir Schuhe gerne kaufen würde

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FouLou  06.04.2022, 10:35
@Fitnessjunkie9

Im Regelfall kling mir das durchaus nach einer willenserklärung. Du schaust dir die anzeige an. Sagst dann der verkäuferin du willst die schuhe kaufen. Sie schickt dir die bankdaten zum bezahlen.

Damit ist nach meiner ansicht grundsätzlich mal nen Vertrag entstanden.

Was das alles ein wenig komplizierter macht ist der vermerk: "Datenaustausch verpflichtet zum kauf" Die verpflichtung trit im normalfall ja schon nach dem obigen in kraft. Da damit ja eine einigung getroffen wurde. So ist der satz eigentlich überflüssig.

So kann man das durchaus so interpretieren das der kaufvertrag er dann zu stande gekommen ist wenn die daten ausgetauscht worden sind. Was hier nur einseitig der fall ist. Sie hat ja deine adresse noch nicht.

Daher könntest du durchaus versuchen dich darauf zu beziehen und zu sagen das dem nicht so ist weil sie geschrieben hat das Datenaustausch zum verkauf verpflichtet.

Die alternative möglichkeit die du hast ist schlichtweg einfach um Spätere zahlung bitten. Da du das geld derzeit nicht hast.

Oder man lässt es halt darauf ankommen und streitet sich bis es ggf. von einem gericht entschieden wird.

Anwaltlicher rat kann hier aber durchaus auch helfen.

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Ein Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn beide Parteien eine Willenserklärung zum Kauf abgeben.

Wenn die Verkäuferin dir ihre Daten schickt, reicht es mit der Erklärung in der Beschreibung eigentlich nicht aus, dass du einen Kaufvertrag eingegangen bist.

Das Zusenden der Daten ihrerseits ist als Willenserklärung der Verkäuferin zu werten.

Ohne den restlichen Schriftverkehr zu kennen, kann man nicht sagen, ob ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Nein, der Datenaustausch verpflichtet nicht zum Kauf. Wenn du allerdings gesagt hast, du kaufst sie und sie hat zugestimmt, wurde ein Kaufvertrag geschlossen.