Die Gutscheine müssen noch gültig sein,oder?
Hey,
ich hab mal eine Frage: Ich habe beim Aufräumen zwei New Yorker Gutscheine wiedergefunden. Der eine im Wert von 50€ und der andere im Wert von 30€. Es wäre echt super schade wenn die nicht mehr einlösbar wären.
Der eine ist von 2014 und der andere von 2016. Auf beiden steht KEIN Ablaufdatum drauf. Ich kenne das eigentlich so,dass wenn kein Ablaufdatum drauf sie so lange gültig sind wie es den Laden gibt.
Wie seht ihr das? Hat jmd. schon mal die Erfahrung damit gemacht? Also die insgesamt 80€ verfallen würden,wäre das echt extrem schade!
3 Antworten
Ist ein Gutschein nicht befristet oder durch zeitablauf hinfällig (zb ein Gutschein für ein bestimmtes zeitliches Ereignis wie ein Konzert oder fussballspiel) verjährt in drei Jahren;
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres des Kaufs des Gutscheins;
Der von 2014 dürfte hinfällig sein, der von 2016 wäre noch gültig heuer;
Wenn kein Gültigkeitsablaufdatum vermerkt ist, wird i.d.R. eine Gültigkeit von 3 Jahren vorausgesetzt.
Ein bereits bezahlter Gutschein ist unbegrenzt gültig.
Nein. Wo hast Du das denn her?
Es gibt Gutscheine die man vom Händler als Prämie erhält. Die laufen ab. Aber wenn ich in ein Geschäft gehe, 50 Euro auf den Tisch lege und dafür einen 50 Euro Gutschein erhalte darf der niemals ablaufen.
Doch die laufen ab, liegt an der Verjährungsfrist.
Gleich bei GOOGEL direktam Anfang erklärt
Ja gut. Du hast Recht. Der Händler muss ihn nicht mehr einlösen. Aber er muss ihn auszahlen. Also wird er wohl der Einlösung zustimmen da es finanziell für ihn kaum einen Unterschied macht bzw. sogar von Vorteil ist (ja nach durchschnittlicher Produktmarge) und er nicht nur die Wahl zwischen auszahlen/einlösen hat, sondern gleichzeitig über Kunde binden/Kunde vergraulen entscheidet.
Hätte ich z.B. einen unbefristeten Gutschein von New Yorker und die würden sich beim Einlösen anstellen wüsste ich (und New Yorker wüsste das auch) wo Simon Peters nie wieder seinen Fuß reinsetzt.
Auszahlen muss er nur, wenn die gegebene Frist vom Händler abgelaufen ist, der Erwerb des Gutscheins aber noch keine 3 Jahre her ist. Zudem kann der Händler dann den Wert des Gutscheins nur mit 80% auszahlen. Aber es stimmt, die meisten Läden nehmen den Gutschein trotzdem, grade weil sie keinen Kunden verlieren wollen.
Ist die Frist abgelaufen, die drei Jahre nach dem Erwerb aber noch nicht, haben die Gutscheinbesitzer Anspruch darauf, dass ihnen der Geldwert des Gutscheins erstattet wird. Würde der Händler das Geld behalten, hätte er sich ungerechtfertigt bereichert. Bei der Auszahlung darf das Unternehmen aber den kalkulierten Gewinn des Gutscheinbetrags einbehalten. Juristen geben dafür eine Spanne von 15 bis 20 Prozent an.
Zudem kann der Händler dann den Wert des Gutscheins nur mit 80% auszahlen.
Das ist nicht richtig. Er kann ihn auch zu 100% auszahlen, darf aber bis zu 20% einbehalten. Er muss nur 80% auszahlen ist etwas anderes wie er kann nur 80% auszahlen.
Ich hab ja extra kann geschrieben nicht muss, hätte ich muss geschrieben wäre es falsch, jedoch habe ich kann geschrieben. Kann heißt ja er darf, muss aber nicht.
So wie Du es formuliert hast (durch die Verwendung von "nur") habe ich es als "er kann nur... ihm bleibt keine andere Wahl" interpretiert. Sorry.
Nein, Gutscheine laufen automatisch nach 3 Jahren ab, viele Läden nehmen die aber trotzdem weiter an.