DHL Paketstation bei AWG?

3 Antworten

Üblicherweise steht in deinem Arbeitsvertrag so etwas, dass dir auch andere, zumutbare Tätigkeiten übertragen werden dürfen.

Von daher dürfte es keiner weiteren Ergänzungen in deinem Vertrag bedürfen und du wirst das wohl machen dürfen/müssen. Wenn der Arbeitsaufwand allerdings zu groß wird und du dadurch andere Aufgabenfelder vernachlässigen würdest, solltest du das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen.

In Deinem Arbeitsvertrag steht doch sicher drin, daß Dir "andere zumutbare Arbeiten" übertragen werden können.

Sofern Du also nicht 150 kg Waschmaschinen durch die Gegend schleppen musst, bedarf es hier keiner gesonderten Vereinbarung und auch keiner extra Vergütung.

Du bist Angestellte eines Unternehmens und es unterliegt der Weisungsberechtigung Deines Arbeitgebers, welche Tätigkeiten Du auszuführen hast.

Justlotte 
Fragesteller
 05.11.2016, 11:59

die Tätigkeiten stehen in meinem Arbeitsvertrag, das steht nix von "Postbotenarbeiten"

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