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Der Nachbar verlangt, dass Bäume gefällt werden. Wer muss zahlen?

gefragt von Reiselise am 09.10.2008 um 14:30 Uhr

Meine Eltern wohnen in einem Haus mit Garten. Zum Nachbargrundstück stehen einige Bäume. Der Nachbar hat sich wegen Ästen und Laub auf seinem Grundstück beschwert und auch einen Anwalt eingeschaltet. Daraufhin haben meine Eltern die Äste, die auf das Nachbarsgrundstück reichen entfernt. Nun kam das nächste Schreiben vom Anwalt, dass der Nachbar will, dass 3 Bäume gefällt werden, die nun nicht mehr geschützt seien und bei einem Sturm auf sein Haus fallen könnten. Leider hat er damit nicht ganz unrecht. Nun haben wir ein Angebot zum Fällen der Bäume eingeholt, das sich auf 3000,- Euro beläuft. Müssen wir das alles zahlen? Er ist neu eingezogen, die Bäume stehen da seit über 50 Jahren, jetzt soll alles weg und wir sollen auch noch diese enormen Kosten übernehmen? Wie ist das rechtlich?

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Recht x 35.307 Garten x 6.976 Nachbarn x 586 Bäume x 367

anonym
beantwortet von maganz am 9. Oktober 2008 14:41
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Die Rechtslage ist in einzelnen Bundesländern verschieden, aber es gibt einen sog. Bestandschutz, den Bäume ab 5-6 Jahren genießen und durch den sie dann nicht mehr gefällt werden dürfen (vorausgesetzt, sie sind gesund). Möglicherweise könnt Ihr auch argumentieren, dass der Zustand vor Eurer Zeit jahrelang geduldet wurde und nie Einspruch erhoben wurde. Was "nun nicht mehr geschützt" heißen soll, ist mir nicht ganz klar. Prinzipiell kann jeder Baum bei orkanartigen Stürmen irgendwohin fallen - das ist aber dann höhere Gewalt und nicht Verschulden des Grundstückbesitzers. Der kann davon ausgehen, dass gesunde, natürlich gewachsene Bäume für die Umgebung ungefährlich sind.

Wichtig ist auch, inwieweit die Bäume den Nachbarn sonst beeinträchtigen (Schatten verhindert Graswuchs oder macht künstliche Beleuchtung im Haus nötig).

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 9. Oktober 2008 14:43

Wenn auf der Seite des Nachbarn alle ÄSte gefällt wurden, damit der Nachbar nicht mehr mit herabfallenden Blättern belästigt wird, ist der Baum nicht mehr natürlich gewachsen und auch nicht mehr so standsicher, wie ein natürlich gewachsener Baum.

Kommentar von maganz am 9. Oktober 2008 14:58

Das kann man so nicht sagen. Gewachsen sind die Bäume auf jeden Fall natürlich, und sind sie durch den Schnitt wirklich weniger standsicher? Behauptet das ein Anwalt oder ein Forstexperte? Weniger Äste bieten z.B. weniger Angriffsfläche für Windstöße, und wenn es ums Gleichgewicht geht, dann würde das Gewicht der verbliebenen Äste die Bäume schlimmstenfalls nur auf Eure Seite drücken. Ferner spielt die Baumart eine Rolle (Tief- oder Flachwurzler).

Kommentar von maganz am 9. Oktober 2008 14:50

Nur wenn Ihr im Vorfeld erkennen konntet, dass die Bäume BEI NORMALEN WINDVERHÄLTNISSEN möglicherweise irgendwann umstürzen, trifft Euch ein Verschulden und Ihr müsstet die Schäden am Haus des Nachbarn zahlen. Sicherheitshalber solltet Ihr zweimal im Jahr um die Bäume herumgehen und sie mit und ohne Laub kontrollieren. Alarmzeichen: eine starke Schrägstellung oder totes Holz in der Krone. Wenn die komplette Krone trocken ist, kann kein Eigentümer sagen: Mir ist der Baum noch gesund vorkommen.“ Aber wenn der Laie nichts erkennen kann, muss er auch nichts unternehmen. Der Bundesgerichtshof sagt: Ein gewisses Risiko bleibt, man kann nicht jeden Unfall vermeiden. Wenn es Euch beruhigt, könnt Ihr aber auch ein Gutachten eines Experten der Stadtverwaltung einholen.


gri1su
beantwortet von gri1su am 9. Oktober 2008 14:34
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Du bist keineswegs verpflichtet, die Bäume zu fällen, nur weil sie dem Nachbarn nicht gefallen. Ich würde mir da rechtlichen Rat von einem Anwalt einholen. Und wenn der Nachbar die Bäume unbedingt weg haben will, soll er auch die Kosten dafür übernehmen..... Wo gibt´s denn sowas??? (Aber man kann es ja mal versuchen)

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 9. Oktober 2008 14:37

Ich bin sicher, man kann gezwungen werden, die Bäume zu fällen, wenn deren Statik bedenklich ist und die Gefahr droht, dass sie aufs Nachbarhaus fallen.

Will garnicht wissen, was das dann für Kosten wären-die die Baumbesitzer sicher zu tragen hätten, besonders, wenn ihnen bekannt war, dass die Bäume einem Sturm nicht Stand halten.

Kommentar von Reiselise am 9. Oktober 2008 14:37

Wir haben uns bei der versicherung erkundigt, die ja eigentlich haftet, wenn bei einem Sturm ein Baum umfällt. Das gilt aber anscheinend nicht, wenn man davor "gewarnt" wurde, wie das der Nachbar so nett getan hat. Wenn sie also tatsächlich umfallen sollten, könnte es sein, dass wir auch noch sein kaputtes Haus zahlen müssen. Ich könnte mich soooooo aufregen!!!! Danke für Deine Antwort.

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 9. Oktober 2008 14:40

Euer Nachbar ist aber echt ein linker Hund-.... Den haben die Bäume sicher schon immer gestört und er hat nen Kenner gefragt, was man machen kann-der hat 100pro gewusst, dass die Statik nicht mehr stimmt, wenn die Äste geschnitten werden Da könnt ich mich aufregen...

Kommentar von maganz am 9. Oktober 2008 15:07

Wenn der Nachbar kein Fachmann ist, ist seine "Warnung" als small talk zu werten und versicherungsrechtlich nicht relevant. Haftbar könntet Ihr höchstens gemacht werden, wenn Euch ein ausgewiesener Experte sagt, dass die Bäume gefährdet sind, obwohl man als Laie keine Umsturzgefahr erkennen kann.


anonym
beantwortet von jamesbu am 9. Oktober 2008 15:06
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Wenn die Bäume länger als 7 Jahre dort stehen haben diese Bestandsschutz und müssen nur gefällt werden wenn sie marode sind, also wenn die Gefahr besteht daß diese bei dem nächsten "Stürmchen" umfallen. Laß die Bäume doch einmal auf ihre Standfestigkeit ünberprüfen - das kostet nicht die Welt. Wenn alles ok "dann kann dich auch der Nachbar ...."


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Oktober 2008 14:32
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Wer das fällen beauftragt der zahlt.

Kommentar von Reiselise am 9. Oktober 2008 14:35

Wir müssen den Auftrag geben, auch wenn wir es nicht freiweillig tun, schließlich ist es unser Grundstück. Heißt das also wir müssen zahlen?

Kommentar von Mietnormade am 9. Oktober 2008 14:45

Nur wenn ein Gericht die Fällung anordnet. Ansonsten erteilt Ihr halt keinen Auftrag. Und für ein Rudel Bäume 3K da scheint auch der Preis nicht zu stimmen.


Chickenbraut
beantwortet von Chickenbraut am 9. Oktober 2008 15:36
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Ich glaube man darf auch nicht einfach so Bäume fällen.Kommt auch auf die Breite des Baumstammes an.Haben nämlich auch mal so ein Theater gehabt.Das ging nacher bis vors Gericht. Und von meinem Opa weis ich das er mal einen Baum aus seinem eigenen Garten entfernt hatte und anschließend ärger mit dem Grünen hatte.


steinchen78
beantwortet von steinchen78 am 9. Oktober 2008 14:44
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ich weiß nicht ob das was hilft. geht dochmal zum zuständigen Grünamt der Stadt und fragt um Ratzum Fall und fragt nicht nur nach den kosten


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