Bäume vom Nachbarn klopfen, an mein Fenster im 2. OG?

2 Antworten

Dann bringt man dies in der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung, fasst einen Beschluss, dass die WEG den Eigentümer der Fichten schriftlich zur Beseitigung auffordert

https://dejure.org/gesetze/BGB/910.html

oder hierfür einen Anwalt beauftragt.

Je nach Vorgeschichte würde ich direkt die Ersatzvornahme ankündigen.

Warum schaltet man hier den Bürgermeister ein?Der ist hier nur zuständig, wenn die Fichten laut Begutachtung eine Gefährdung für den öffentlichen Verkehrsraum darstellen.

wageri 
Fragesteller
 28.04.2019, 18:56

Die Eigentümerversammlung hatte den Beschluss bereits gefasst und der Bürgermeister wollte vermitteln. Das ist über 1 1/2 Jahre her !

Was bedeutet "Ersatzvornahme ankündigen" ?

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kabbes69  28.04.2019, 19:32
@wageri
Was bedeutet "Ersatzvornahme ankündigen" ?

Wenn du bis „Frist Datum“ nicht handelst, mache ich es selbst und behalte mir vor dir meine Unkosten in Rechnung zu stellen.

Bei einer kleinen Gemeinde, jeder kennt jeden, wäre vielleicht erst die Frist, bei Untätigkeit evtl das Einschalten des Schiedsmanns angebracht. Ermessensfrage.

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myotis  29.04.2019, 18:08
@kabbes69

Ersatzvornahme kenne ich im Zusammenhang mit amtlich angeordneten Maßnahmen - was aber hier nicht passt...

wenn Du Eigentümer (im § 910 heisst es "DER Eigentümer...") bist und den Nachbarn incl. Fristsetzung etc. aufgefordert hast, kannst Du die Zweige selbst abschneiden... (auch wenn ich jetzt dafür den Begriff Ersatzvornahme nicht verwendet hätte...)

Wieviel Eigentümer seid Ihr in Eurem Haus, bist Du der einzige Betroffene?

Kannst Du nicht einfach den Nachbar ansprechen und mit ihm vereinbaren, dass Du von Deinem Fenster aus einfach die störenden Zweige "um Armlänge" (mit der Spitze dans Fenster klopfen meint Zweigspitzen, nicht Baumspitze, oder?) abzwickst?

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kabbes69  29.04.2019, 18:52
@myotis

Ersatzvornahme ist alles, was ich vorläufig und unter Vorbehalt bezahle, obwohl ich der Meinung bin, der eigentliche Kostenschuldner ist ein anderer.

Zwischen androhen und umsetzen - da könnte in dem Fall tatsächlich ein Urteil erforderlich sein.

Daher hier der Einwand -je nach Vorgeschichte- ergänze Örtlichkeit: wenn ich Fenster 2. OG zwischen 7 m und 8 m über Niveau annehme, der Baum steht 7 m weg und klopft ans Fenster?.wäre es ja denkbar, dass trotz Verjährung ein Richter den Nachbarn zumindest zum Rückschnitt verdonnert.

Die Äste klopfen bei Sturm ans Fenster: also vermute ich, dass hier mit ein paar Ästen vom Fenster aus abschneiden keine Abhilfe zu schaffen ist.

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myotis  29.04.2019, 19:16
@kabbes69

naja eine Fichte, die sich 7 Meter neigen würde beum Sturm wäre so oder so schon grenzwertig... - ich stelle mir ne ausgewachsene Fichte vor (wie meine in meinem Garten, die aber etwas ans Dach klopfen darf bei Wind/Sturm...) die halt dann sagen wir 10 m breit ist und im Sturm so einen Meter hin und herschwankt oder genauer gesagt, deren normalerweise mehr oder weniger fröhlich rumhängenden Äste dann in Windrichtung gegen das Fenster geweht werden...

da würden 1-2 Meter Kürzung schon was helfen, aber...

  • das geht ggf. nicht vom Fenster aus, da geb ich Dir recht =ein Bild würde helfen
  • sieht kürzen von Fichten(ästen) immer sch... aus
  • aus Sicht der Fichte ist Ast aber immer noch besser als Baum ab :-)
  • und der Nachbar sieht sie ja nur von der schöneren/unbeschnittenen Seite aus.
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Dafür benötigt man keinen Bürgermeister, der dafür auch nicht zuständig ist.

Zuständig wäre die Stadt- oder Kreisverwaltung (Bauamt), wenn die Bäume zu hoch sind.

Ansonsten hat man selbst das recht, die überragenden Zweige abzuschneiden, wenn der Nachbar nach Fristsetzung die herüberwachsenden Zweige nicht selbst entfernt.

https://dejure.org/gesetze/BGB/910.html

wageri 
Fragesteller
 28.04.2019, 18:59

Es ist nur eine kleinste Gemeinde, deshalb wurde auch der Bürgermeister angesprochen, da auch er bei der Eigentümerversammlung anwesend war

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Apolon  28.04.2019, 19:02
@wageri

Und gerade deshalb habe ich darauf verwiesen, dass der Ortsbürgermeister dafür nicht zuständig ist. Wenn die Bäume zu hoch sind, sollte man sich an die Stadt- oder Kreisverwaltung (Landratsamt) wenden.

Aber die herüberragenden Zweigen darf man abschneiden, nachdem man dem Nachbarn eine Frist gesetzt hat.

Und wenn die Zweige dir bereits ins Fenster rein wachsen, würde ich sofort die Säge nehmen und diese Zweige abschneiden.

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wageri 
Fragesteller
 29.04.2019, 07:56
@Apolon

Danke, ich werde es mit der Kreisverwaltung versuchen, denn Bürgermeister ist hier auch gleich Gemeinde-(anstelle Stadt-)Verwaltung. Es geht auch nicht um Zweige, sondern um die Baumspitzen, welche durch einen Sturm soweit gebogen werden.

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