Wie hoch darf mein Nachbar seine Nadelgehölze unmittelbar an der Grenze vorbei wachsen lassen.
Direckt auf der Grenze befinet sich ein Holzflechtzaun mit 2m höhe und ca 25m länge. Unmittelbar hinter dem Zaun wurden Tannen und sonstige Bäume geflanzt Die Bäume erreichen mittlerweile eine Höhe zwischen 5m und 8m. es handelt sich um die Südseite von meinem 2 Fam. Haus. Meine Satelitenantenne mußte ich wegen der Bäume schon einmal versetzen. Mein Haus steht 3m von dieser Grenze entfernt und meine Garage ca.7m lang direckt an der Grenze. Diese hat zum Nachbarn eine Höhe von max 2m. Dann Satteldach 40°.Die Südseite des Daches ist ebenfalls mit PV Modulen belegt.
Weiterhin besitze ich eine Photovoltaikanlage die durch die Nachbarsbäume verschattet wird. Hierdurch entstehen mir mittlerweile Kosten da die Anlage unrentabler arbeitet. Außerdem habe ich einige Fenster sowie eine Einliegerwohnung die hierdurch in mitleidenschaft gezogen werden. Bekomme zwischenzeitlich ärger mit meinem Mieter da die Wohnung abgedunkelt wird
2 Antworten
Da gibt es in verschiedenen Landkreisen verschiedene Gesetzgebung zum Thema Grenze/Gehgölze Gewächse/Höhe und Abstand usw. Erkundige dich bei deiner Gemeinde. Des weiteren muss man darauf achten auf Widerspruchsfristen. Auch die sind unterschiedlich. Wenn z.B. der Nachbar pflanzt oder so, kann man ab einer bestimmten Frist KEINE Beseitigung mehr verlangen, hat aber nichts mit der Höhe und Beschneidung der Äste usw. zu tun.
Es gibt keine Regel, es darf nicht übermäßig zum Lichtmangel führen. In manchen Städten gibt es eine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung, beim Stadtrat fragen (Bürgerservice?).