Der menschliche Tausendfüßler Teil 3?

2 Antworten

Der ist nur indiziert und in ÖSTERREICH uncut erhältlich. Nein, er ist harmloser als Teil 2.

Naja, was heisst Verbotsliste - Beschlagnahme bedeutet nicht, dass der Film verbotenen ist - es bedeutet lediglich, dass der Handel (Verkauf, Verleih ect) strafrechtlich relevant ist - nicht jedoch der Besitz oder Erwerb.

Und es steht doch in Wiki, dass der Streifen in Dtl auf dem Index (Liste B) steht und einem Verbreitungsverbot unterliegt - was einer Beschlagnahmung gleich kommt


Filatio  19.09.2023, 04:06

Doch, es ist explizit strafbar und damit auch verboten, eine Gewaltdarstellung zu besitzen.

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paaauleee  19.09.2023, 04:10
@Filatio

Definiere mal Gewaltdarstellung - in "Total Recal" gehen ne Menge Menschen auf nie ziemlich blutige Art und Weise über den Jordan - der ist in Dtl ab 16 Jahren freigegeben - "Braindead" von 1992 - in seiner ungeschnittenen Version in Dtl nach wie vor Beschlagnahmt aufgrunf des $131 StGB (Gewaltdarstellung) - trotzdem kann ich ihn mir ganz legal auf Börsen kaufen und auch besitzen. Es gibt nur ganz ganz wenige Ausnahmen, wo auch der Besitz verboten ist - und Human Centipide gehört definitiv nicht dazu

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MissyCooper 
Fragesteller
 21.09.2023, 00:10
@paaauleee

Teil 1 ist auch was anderes als Teil 2. Im 1. Teil geht es noch um nen Arzt der nen geheimen Behandlungsraum unten im Keller hat und oben wohnt. Er versorgt seine "Patienten" bzw. Opfer gut.

In Teil 2 werden hingegen Leute entführt und in eine dreckige Lagerhalle geworfen und misshandelt

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Berny23  21.09.2023, 02:22
@Filatio

Nach §131 StGB beschlagnahmte Medien zu besitzen, ist ohne Verbreitungsabsicht erlaubt. Glückwunsch, du hast dich mit deiner Ahnungslosigkeit blamiert.

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