DB Automat hat Geld gefressen

6 Antworten

Mit wievielen Scheinen habt ihr denn insgesamt bezahlt? Möglicherweise waren es einfach zu viele, und sie sind bei der Rückgabe zunächst steckengeblieben. Vielleicht hat sich dann der nächste Kunde über die vielen Scheine gefreut, was erklären würde, dass bei der Überprüfung keine Störung festgestelt wurde.

Bahnfahrer6001 
Fragesteller
 19.01.2014, 19:39

2 x 50€ 1 x 20€ 1x 5 €

wir haben das ja gemeldet und dann gewartet was passiert wenn der nächste etwas mit scheinen bezahlt. es war all in ordnung

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Rolf42  19.01.2014, 23:55
@Bahnfahrer6001

Vier Scheine sollten normalerweise kein Problem sein. Merkwürdige Sache...

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Das ist letztlich eine Beweisfrage. Ihr wart immerhin zu zweit, das ist sicher besser als nichts. Ob aber ein Richter euren Aussagen mehr Glauben schenken würde oder denen der Bahn, die die Automatenprotokolle und Kassenbücher vorlegen werden, ist schwer vorherzusagen. Das Kostenrisiko für eine Klage oder einen Anwalt ist daher leider zu hoch.

Normalerweise müsste es eine feststellbare Differenz zwischen dem Kassenbestand und den Protokollstreifen geben, aber es ist nicht auszuschließen, dass der Mensch, der den Automaten leert, sich die Kassendifferenz in die eigene Tasche gesteckt hat.

Hat jemand einen Tipp

Für diesen Fall nicht mehr, aber für die Zukunft zahle immer möglichst viel mit Karte, weil im Zweifelsfall alles viel leichter nachzuweisen ist. Ich nehme Bargeld nur, wenn es nicht anders geht.

Hast du Zeugen dafür das du in den Automaten Geld gesteckt aus und dieer dir keine Fahrkarte ausgegeben hat? Ansonsten würde ich davon ausgehen das du keine Chance haben wirst. Aber viel Glück.

Bahnfahrer6001 
Fragesteller
 21.03.2014, 11:18

Nach unserem Widerspruch , zeigte sich die Bahn sehr erkenntlich. Auf einmal konnte doch ein Fehler festgestellt werden und wir bekamen das Geld wieder. Trotzdem fühlt wir uns betroben , da wir nicht glauben das beim ersten mal kein Fehler festgestellt wurde und beim zweiten mal doch. Das ist für mich widersprüchlich.

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Droh der Bahn mit ner Anzeige wegen ungerechtfertigten Bereicherung und den Gang zu den Medien.

Schreib denen das du einen Zeugen hast, auch wenn das gar nicht der Fall ist.

Haglaz  17.01.2014, 01:02

Droh der Bahn mit ner Anzeige wegen ungerechtfertigten Bereicherung und den Gang zu den Medien.

Durch Fehlerhafte Fahrkartenautomaten entsteht kein Vorsatzdelikt. Einen Tatbestand Namens "ungerechtfertigte Bereicherung" kennt das StGB nicht. In Betracht käme Computerbetrug nach § 263a Abs. 1 StGB, der Tatbestand ist jedoch nicht erfüllt. Erst recht würde ein entsprechender Vorsatz fehlen.

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Rategoldfuchs  17.01.2014, 01:06
@Haglaz

Das entscheidet die Staatsanwaltschaft und kein Hobby Jurist!

Ist immer noch Manipulation möglich!

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Ratirat  17.01.2014, 07:20
@Rategoldfuchs

Das entscheidet die Staatsanwaltschaft und kein Hobby Jurist!

Und die wird die Anzeige schmunzelnd in die Rundablage befördern - aus exakt den von Hobby-Jurist Haglaz genannten Gründen.

So eine Drohung wäre jedenfalls bestens geeignet, der Bahn die eigene Hilflosigkeit zu demonstrieren.

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Haglaz  17.01.2014, 10:54
@Ratirat

Mal abgesehen davon, dass ich kein "Hobby-Jurist" bin.

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Wenn ich so etwas lese wundert es mich nicht mehr, dass letztes Jahr einige Automaten gesprengt wurden. Viel Glück bei der Verhandlung!