Db abstempel automat ging nicht, strafe?

Rolf42  05.04.2022, 21:04

Um welchen Verkehrsverbund oder welchen Tarif geht es?

deuts641 
Fragesteller
 05.04.2022, 21:39

Ähm deutsche bahn, das war nur ein kleines Ticket im Wert von 3,10€, also war nicht mal ein weiter weg. Marego? Keine Ahnung ob es das ist

4 Antworten

Marego? Keine Ahnung ob es das ist

Wenn du im Raum Magdeburg unterwegs warst, ja. Das ist nämlich entscheidend für die Frage, welche Beförderungsbedingungen für die Fahrt gelten.

In den marego-Beförderungsbedingungen steht in § 9 (1):

Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er
(...)
3. die Fahrkarte nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Absatz 3 entwertet hat oder entwerten ließ
(...)

aber auch:

Die Vorschriften unter den Nummern 1 und 3 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung der Fahrkarte aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.

Das ist bei einem defekten Entwerter der Fall.

Es kommt jetzt darauf an, ob a) die Möglichkeit bestanden hätte, einen anderen Entwerter zu nutzen, und b) ob du bei der Fahrkartenkontrolle angegeben hast, dass der Entwerter nicht funktionierte.

Soweit die 60 € als Vertragsstrafe begründet werden, sind diese bei Minderjährigen im Regelfall nicht durchsetzbar.

Im Normalfall müsstest du den Defekt allerdings beweisen. Ganz wichtig ist auch: Wenn ein Automat defekt ist, nicht einfach hinsetzen und warten, sondern aktiv auf die Kontrolleure zugehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Marego ist unsere Verkehrsverbund Magdeburg und Regionen

Wenn du hier eine Karte aus einem Automaten im Zug/Bus/Strab ziehst, sind die gewöhnlich gleich entwertet.

Das der Entwerter nicht funktioniert, hätte man doch mit den Zugbeleitern ausprobieren können? Und in DB Zügen gibt es keine Entwerter daher was war es welche Strecke Abbellio? Das siehst wenn du buchst.

Aber fast egal Denn bist du Minderjährig

Musst einen Beleg bekommen haben für deine Eltern damit die das in Ordnung bringen können.

https://www.tagesspiegel.de/downloads/20701504/1/bahn-201506_kinder_unterwegs.pdf

und aus

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Das Wichtigste vorweg: Anders als bei einem volljährigen Kunden kann von Minderjährigen das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ grundsätzlich nicht verlangt werden. Bei dieser Zahlung, die regelmäßig erhoben wird, wenn der Kunde bei einer Kontrolle keinen Fahrschein vorweisen kann, handelt es sich um eine in den Beförderungsbedingungen geregelte Vertragsstrafe. An dieser Stelle kommt Minderjährigen jedoch zugute, dass sie durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Rechtsverkehr besonders geschützt werden. Ohne Einwilligung der Eltern können sie in beschränktem Umfang nur Rechtsgeschäfte abschließen, die für sie lediglich vorteilhaft sind. Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige „zu einer Willenserklärung durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters“. Im Interesse eines wirksamen Minderjährigenschutzes ist der Umfang der Einwilligung stets eng auszulegen.

Wenn der Entwerter defekt ist, musst du das erhöhte Beförderungsgeld normalerweise nicht bezahlen... Die DB schreibt dazu:

Die Geld-zurück-Garantie
Aber was ist, wenn ihr euer Ticket nicht entwerten konntet, auch keine Zeit für ein Foto hattet und kontrolliert werdet? Keine Panik. Zwar müssen die Mitarbeitenden im Prüf- und Serviceteam erstmal eine sogenannte „Fahrpreisnacherhebung“ aufnehmen. Aber wenn ihr die Haltestelle und die Uhrzeit nennt, an und zu der ihr eingestiegen seid, kann der Mitarbeitende das mit einer speziellen Nummer auf der Fahrpreisnacherhebung kennzeichnen. In der Zentrale wird dann geprüft ob der Stempelautomat zu diesem Zeitpunkt tatsächlich außer Betrieb war. Wenn das so ist, müsst ihr die 60 Euro fürs Fahren ohne gültigen Fahrschein selbstverständlich nicht zahlen bzw. bekommt das Geld zurückerstattet.

Für's nächste Mal:

Wenn das grüne Lämpchen leuchtet, ist alles funktionstüchtig. Leuchtet es aber rot, dann ist der Entwerter defekt oder das Farbband alle. Der erste mögliche Schritt ist es dann, den Fahrkarten-Entwerter abzufotografieren. Der zweite Schritt: Jeder Entwerter hat eine eigene Nummer. Die sollte man ebenfalls abfotografieren oder sich diese notieren. Zeigt ihr diese Fotos den Mitarbeitenden des Prüf- und Serviceteams, wissen die, dass man euch glauben kann.

Viel Glück, dass du die 60 € nicht zahlen musst...

LG JPROBERLIN

Woher ich das weiß:Hobby
deuts641 
Fragesteller
 05.04.2022, 21:59

Habe sogar ein Foto gemacht 😂 aber alles hat Grün geleuchtet 🤷🏾‍♀️

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JPROBERLIN  05.04.2022, 22:00
@deuts641

Ok... Komisch 🤔 aber meld das Mal, ich denke das wird schon gut gehen...

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