Deutsche Bahn verlangt von mir aus 60€ für Schwarzfahren, weil ich in Zug das Ticket kaufen wollte?
Da der Automat nicht funktioniert hat, wollte ich den Anweisungen von Automaten folgen (siehe Bild).
Ein anderer Automat war nicht vorhanden. Die Begründung für dir Strafe ist, dass ich an der nächsten Haltestelle hätte aussteigen müssen um ein Ticket zu kaufen. Da ich jedoch auf Arbeit muss und keine Abmahnung will habe ich das so gesagt und es kam zu einer Diskussion, worauf ich aus dem Zug verwiesen wurde und an der übernächsten Haltestelle raus gebeten wurde. Dazu kam eben noch das Bußgeld von 60€ für Schwarzfahren.
Kann ich dagegen rechtlich Einspruch einlegen? Weil mehr als das Bild vom Automaten habe ich leider nicht
18 Antworten
Da hatte dann aber jemand ganz miserable Laune. Denn genau was da steht, muss passieren. Der Zugbegleiter MUSS dir eine Fahrkarte ausstellen. Da es ja Automaten im Zug gibt. Und die wissen gewöhnlich was in ihrem Zug los ist...
Du kannst schließlich nichts dafür, das ein Automat wahrscheinlich, beim starten einfach hängen geblieben ist.
Ich hoffe das Foto hat einen Zeitstempel? Damit gehst du zum Kundenbüro/Service Schalter. Und erklärst denen das. Dabei bitte bitte ruhig bleiben, auch wenn ich da durchaus verstehen kann, das dich das massiv ärgert. Guckst was da geht oder schreibst eine saubere Eingabe auch hier nicht ausfallend werden. Das geht einfach nach hinten los.
Welche Erkenntnis, hier geht es aber um den nicht funktionierenden Automaten der ja da ist. Das ist die Ideal variante.
UND Es kommt darauf an, wer die Strecke bestellt. Land oder Kreis /Verkehrsverbund. Letzte haben fast immer einen Ticketautomaten on Board.
Alles was grundsätzlich DB Betrieb ist, unser RE 1 z.B. der ist direkt vom Land bei der DB bestellt. Und hat auch keine Automaten.
Trotzdem im Nahverkehr bekommt man auf Ansprache beim Zugbegleiter ein Ticket.
Im Fernverkehr nicht. (Obwohl der Flexpreis...eine super Einnahme quelle wäre.)
Ich hatte den Fragesteller so verstanden, dass der nicht funktionierende Automat am Bahnhof stand. Aus seiner Schilderung geht allerdings nicht hervor, ob sich der gestörte Automat am Bahnhof oder im Zug befand.
Ticketautomaten in Zügen sind hier in der Gegen eher die Ausnahme als die Regel. Trotzdem ist ein Zugbegleiter in aller Regel in der Lage, ein Ticket auszustellen.
zu
Ticketautomaten in Zügen sind hier in der Gegen eher die Ausnahme als die Regel.
Kann sein, die wechseln ja wegen den ständigen Ausschreibungen an manchen Orten alle paar Jahre. Die Automaten müssen rangeholt werden.
Wir sagen programmiert die neu. Aber das scheitert an was simplen, der Papiergröße der Tickets. Die müssen ja im Nahbereich (Verbund/Stadt) in den Stempler passen.
Und richtig im Nahverkehr meldet man sich und bekommt ein Ticket.
Sowas unmögliches ist uns, egal wo wir mit dem Nachverkehr (EU) unterwegs sind, noch nie passiert.
„Der Zugbegleiter MUSS dir eine Fahrkarte ausstellen“
Nein. Das ist Abhängig vom Regional Bereich und in jedem regionalbereich ist das freiwillig ob der der ZuB eine Fahrkarte verkauft. Auch wenn der Automat im Zug kaputt ist. Eine Fahrkarte ist vor Fahrtantritt zu kaufen. Die Automaten im Zug sind reine Kulanz.
Eine Fahrkarte beim Zugbegleiter an Bord kann noch bis zum 31.12.2021 zum Bordpreis gekauft werden. Bitte geben Sie dem Zugpersonal direkt Bescheid, dass Sie noch eine Fahrkarte brauchen. Für Fahrkarten im ICE/EC beträgt der Aufpreis zum Flexpreis 17 Euro. Bezahlen können Sie entweder bar oder per Kreditkarte. Ab dem 01.01.2022 entfällt der Ticketkauf beim Zugbegleiter.
AUS https://www.bahn.de/service/buchung/wege_zur_fahrkarte
Die Automaten im Zug sind reine Kulanz.
Das kann man natürlich auch behaupten (Als Bahnbetreiber) Meist ist es einfach der Streckenwechsel, der neu Automaten benötigt. Das liegt an was ganz simplen. die Papiergröße im Verkehrsverbund. Ist also ein reiner Kostenfaktor.
Ob der Zugbegleiter explizit verpflichtet ist, Tickets auszustellen, wenn der Automat nicht funktionsfähig ist, kann hier erst mal dahin stehen. Fakt ist: Die Bahn hat eine Beförderungspflicht. Die wird durch das Fehlen eines Tickets nicht beeinträchtigt, wenn der Fahrgast alles ihm zumutbare unternommen hat, ein solches Ticket zu erwerben. Das beinhaltet die Suche nach weitere Automaten am Bahnsteig, die Suche nach Automaten im Zug und das gezielte Aufsuchen und Ansprechen des Zugpersonals. Damit ist der Pflicht im Regelfall Genüge getan. Inwieweit dem Fahrgast zuzumuten ist, an einem folgenden Bahnhof aufzusteigen und dort ein Ticket zu erwerben, ist im Einzelfall abzuwägen. Bei Umstiegen wird das in der Regel zu bejahen sein, bei durchgehenden Verbindungen kommt das u. A. auf die Taktung der Züge an.
Angesprochen hat er den/die zugbegleiter, denke ich zu mindestens und raussetzen. Der gleiche Link wie oben am Umsteigepunkt ja.
Ich würde Einspruch einlegen und auf gerichtliches Verfahren verweisen. Das Problem ist aber, wenn du dieses verlierst, wird es teuer werden.
Formal hattest du kein Ticket. Warum auch immer. Wichtig ist, dass du aktiv auf den Zugbegleiter zugehst. Aussteigen u d auf den nächsten Zug warten ist nicht zumutbar. Hast du beim umsteigen genug Zeit, musst du dort das Ticket kaufen. Ggf. nach dem aussteigen am Zielbahnhof.
Du hast den technischen Defekt/Ausfall dokumentiert, ebenso steht auf dem Gerät, dass man sich an das "freundliche" Begleitpersonal wenden soll. Wenn du das gemacht hast, besteht ggf. die Möglichkeit den Betrag zurückzuklagen. Ob sich der Aufwand lohnt und am Ende auch zu deinen Gunsten entschieden wird, kann dir hier aber keiner mit Gewissheit sagen. Ich würde daher die 60 € bezahlen.
nur mal so gefragt. Als du eingestiegen bist hattest du dich da zeitnah an Begleitpersonal gewendet um dort ein Ticket zu bekommen oder erst bei Kontrolle wo du dein Ticket vorzeigen hättest sollen ?
Im ersten Fall könnte Widerspruch gegen Schwarzfahren Erfolg haben, im zweiten Fall sieht es sehr danach aus dass versucht wurde ohne Ticket zu fahren.
Dann sieht es mit Widerspruch schlecht aus
Ich bin zeitnah zum Begleitpersonal und wurde von diesem aufgefordert an der nächsten Haltestelle raus zu gehen und dort das Ticket zu kaufen. Nur wäre bis dahin der Zug weg gewesen und ich zu spät auf Arbeit. Dazu habe ich gesagt eine Abmahnung kann ich mir nicht leisten und will das Ticket bei ihr kaufen.
war richtig so -- was sind schon 60 Euro gegen evtl. Verlust der Arbeitsstelle
ach ja: und nach dieser Erfahrung ist es evtl. sogar besser sich nicht an Begleitpersonal zu wenden, wenn nicht kontrolliert wird. Denn die Wahrscheinlichkeit dass ein Kontrolleur kommt ist geringer als dumme Reaktionen des Begleitpersonals :-)
Da ich jedoch auf Arbeit muss und keine Abmahnung will
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Kein AG würde dir Abmahnung verpassen wenn Verspätung einmal geschieht noch dazu weil eigenes KFZ versagte und es deshalb dazu gekommen ist
Einspruch kannst Du immer einlegen, ob er Erfolg haben wird, wird sich zeigen.
Längst nicht in allen Nahverkehrszügen gibt es Automaten im Zug.