Darknet-Screenshot illegal?
Der Vater von einem meiner Kumpel arbeit in einer IT-Firma. Jetzt haben die scheinbar eine Projektwoche bei der es um's Darknet bzw. den Tor-Browser geht. Dafür haben die jetzt Flyer gestaltet und mit der Post verteilen lassen.
Also Folgendes: In diesen Flyern sind Screenshots von Darknet-Seiten wie Waffen- oder Drogenshops. Hat die Firma da nichts zu befürchten wenn sie Screenshots von diesen Websites macht?
6 Antworten
Was sollte die Firma da zu befürchten haben? Ein Screenshot einer Webseite ist nichts illegales.
Es kann höchstens in die Richtung Diffamierung gehen wenn die gezeigten Firmen erkennbar sind und schlecht über die gesprochen wird. Allerdings müssten diese Klage die Webseitenbetreiber selbst einreichen und ich denke mal nicht, dass ein Drogenverkäufer jemand anderen wegen geschäftsschädigendem Verhalten anzeigt.
Das kann man so nicht beurteilen. Man muss den Screenshot sehen, ob was illegales drauf ist. Dann könnte man den Flyer als Beihilfe oder Aufforderung zu-was auch immer ansehen.
Nein, ist es ganz eindeutig keine Aufforderung irgendwelche Seiten zu besuchen und selbst wenn, das ist nicht illegal.
Ein Screenshot von einer Seite allein ist noch keine Aufforderung, diese zu besuchen. Aber auch wenn es das zusammen mit dem Text ist, wäre es nicht strafbar, weil es auch nicht strafbar ist, eine Seite im Darknet zu besuchen. (Man darf nur natürlich nicht dazu auffordern, dort etwas zu bestellen..)
Warum? Haben sie den Link gezeigt? Und abgesehen davon gehe ich mal davon aus, dass die Seiten nicht mehr existieren würden.
Das ist völlig legal.
Weshalb sollten sie wegen Screenshots Ärger bekommen?
Soll der Betreiber die Firma jetzt verklagen?
Im Darknet kann man ja zu 95 % davon ausgehen, dass es durchweg illegal ist.
Hier ist auch das Darknet.
Ich bin hier über Tor... buhu.
Nein, die meisten Dinge im Darknet sind völlig legal.
Nein, das könnte man nicht, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.