Darf vor der Klausur das Handy abgenommen werden?

15 Antworten

Deine Frage kann man so ohne Weiteres nicht mit Ja oder Nein beantworten. Es handelt sich um eine rechtliche Frage und solche Dinge werden von Gerichten geklärt.

  • Wir haben 16 verschiedene Schulgesetze mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
  • In den meisten mir bekannten Fällen werden die Handys eingesammelt. So lange niemand dagegen klagt, kann auch kein Gericht entscheiden, ob "man" das darf.
  • Wenn jemand klagt und das Gericht entscheidet, dass die Handys nicht weggenommen werden dürfen, muss das kein Grundsatzurteil sein. Will sagen, ein anderes Gericht könnte anders entscheiden. Umgekehrt natürlich genauso.
  • Wenn jemand bei der Klausur mit einem Handy erwischt wird, wird dies als Täuschungsversuch gewertet; auch dann, wenn nicht gespickt wurde.
  • Natürlich kannst Du sagen, dass Du keine Handy dabei hast. Dann lass Dich aber auch nicht damit erwischen. Siehe vorheriger Punkt

Du wirst immer unterschiedliche Auffassungen zu solchen Themen haben. Wenn Du eine eindeutige Antwort (für Deinen Einzelfall) willst, lass dies von einem Gericht klären.

https://www.joeran.de/pruefung-mit-smartphone-leibesvisitation-oder-peilsender-auf-der-toilette/

Abgesehen davon ist das eine Frage, die vom eigentlichen Problem ablenkt. Man muss die Klausur (gilt für jede Art von Kontrollarbeit) hinterfragen? Wozu und wem dient sie? Warum wird sie geschrieben? Beantworte Dir eine einfache Frage: weißt Du nach der Klausur mehr als Du vor der Klausur gewusst hast? Kannst Du nach der praktischen Fahrprüfung besser Auto oder Motorad fahren als vor der Prüfung?

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/smartphone-an-schulen-googlen-in-der-klausur-erlauben-a-1146879.html

Gruß Matti

Selbstverständlich darf sie das. Mittlerweile ist das sowieso die Regel, dass Handys eingesammelt werden, bevor eine Klausur geschrieben wird.

Nette Anekdote: ist jetzt schon 8 Jahre her, aber in unserer Abi Englisch LK Klausur wurden ebenfalls die Handys eingesammelt. Ein Mitschüler gab an, keins dabei zu haben. Soweit so gut. Nach Abgabe seiner Klausur hat er dann allerdings doch eins aus der Tasche gefischt (vor dem Lehrer. Klug war er nicht). Ende vom Lied waren 0 Punkte für den jungen Mann. Jegliche Diskussionen mit Lehrer, Schulleitung und Eltern brachte nix. Die Note blieb.

Handys sind während dem Unterricht sowieso nicht erlaubt, es ist guter Wille der Lehrer das ihr die bei euch tragen dürft. Bei einer Prüfung ist das mehr als vertretbar diese einzusammeln.
Natürlich kannst du sagen du hättest keines dabei, aber das wäre erstens riskant und zweitens unnötig.

Alles andere wird gelöscht? Möchte ich mal sehen, wie du das bewerkstelligst...

Wenn die Lehrerin das verlangt, dann kann sie beispielsweise eine Kartonschachtel vorne auf den Tisch legen und sagen, dass jeder anfangs der Stunde sein Handy dort reinpacken muss. Wenn er die Klausur abgegeben hat, kann er sein Handy wieder aus der Box nehmen.

Und ja: Du kannst sagen, dass du keines hast. Wirst du jedoch während der Klausur dabei erwischt, dass du eben DOCH eines hast, kann das dazu führen, dass du die Klausur dann sofort abzugeben hast und nur das bewertet wird, was bis dahin drauf steht.

Wenn die Lehrerin das so verlangt, dann gibs einfach ab. Da ist nichts dabei. An einer Klausur hat das Handy nunmal nichts verloren. Telefonieren und schreiben musst du währenddessen nicht... also würde es tatsächlich nur zum spicken dienen. In diesem Sinne: Ball flachhalten, abgeben und gut ist.


critique  14.06.2018, 08:25
und nur das bewertet wird, was bis dahin drauf steht.

wohl eher nicht ... es ist eher der Fall, daß seine Arbeit wegen Täuschungsversuchs mit 6 bewertet wird, egal, was er bis zum Zeitpunkt des Erwischens schon niedergeschrieben hat ... schließlich kann die Lehrerin ja nicht nachvollziehen, was überhaupt seiner Eigenleistung entspricht ...

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Klar, kann die Lehrerin die Handys einsammeln. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Ihr bekommt sie ja zurück. Sie wird wohl nicht die Taschen kontrollieren dürfen, hat aber dann das Recht, die Arbeit nicht zu bewerten, wenn man trotz Verneinung das Handy nicht dabei zu haben, mit diesem erwischt wird.